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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 1012 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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1012 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) Nr. 172 Instruktion für den Bürgerspital-Geschirrmeier in Wien. Wien, 1692 Jänner 3 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74) Rückvermerk: Instruction eines geschiermayrs bei dem burgerspital alhier. Collat(ioniert). Instruction eines geschiermayr bei dem burgerspitall alhier, wesßen er sich in seinen diensts verrichtungen zuverhalten hat [1.] Erstlich solle er mit allem gehorsamb und respect denen herrn superintendenten und spitlmaister underworffen sein und, was von selbigen in billichen sachen ihme anbefolchen würdet, solches unwaigerlich verrichten. [2.] Andertens sein ihme die spitals roß, wagen und geschier in seine aufsicht und obsorg anvertraut, auf die wierd er sein wachtsambes absehen haben, daß den rosßen von denen knechten woll gewarttet, die selben sauber gebuzet und ihnen ihr fuetter recht gegeben werde, zu dem ende er dan denen knechten fleisßig nachschauen und sonderlich des nachts in denen ställen visitiren solle, ob die knecht zu hauß sein, kheine frembte leüth aufhalten, auch das feür und liecht verwarth seye. [3.] Drittens die roß, wan sie etwan alt und pauvöllig werden, das sie mitler zeit beim spital nit mehr zu gebrauchen sein mechten, solle geschiermayr sehen, das sie zeitlich hinweckh gebracht [/] und nit noch etwas nuzen, durch herrn spitlmaister verkhaufft werden. Zu endt des jahrs aber solle er deren allweg ein geferttigte specification, wievill er deren zum anfang empfangen und was darzue oder wider hinwegg khomben, mit entwerffung des rests dem herrn spitlmaister zuestellen, der dieselbe weiters bei seiner raittung beibringen würdet. [4.] Vierttens an denen wägen und gschier solle er der gestalt nachbesßern lasßen, damit dieselben nit hauffenweiß zu grundt gehen, sonderlich aber das in maad, ärnt und lesßens zeit wenigist doppeltes gefehrt verhanden und man also in einbringung der fexungen durch das fuhrwerch nit gesaumbt werde, dieweillen man auch die leixen, schweben, wißpaumb und dergleichen auß spitals aignen wäldern haben khan, solle er darzue anstalt machen, das sie zu rechter zeit geschlagen, haimbgebracht und volgents, wan etwa die knecht regens halber feyren müesßen, durch dieselben außgeschniden und also hierdurch dem spital etwas erspart werde. [5.] Fünfftens hat er, geschiermayr, auf des spitals äckher und wüßen [/] fleisßig nachzusehen, das dieselben und sonderlich die äckher, welche angebaut, an den weegen woll verfridet, damit khein ungewöhnliche farth weeg darüber gemacht werden, die wüßen solle er in außwerths fleisßig abraumben, puzen und an weegen vergraben lasßen, auch bei den gemärckhen zuesehen, das dieselben nicht verruckht, vertilliget oder dem armen hauß etwas darvon entzogen werde. [6.] Sechstens der geschiermayr hat auch darob zu sein, das das ackherpau recht verricht, die äckher, sovill müglich, öffters gedungt, zu rechter zeit gebracht und sowohl herbst als früehlingszeit nach gewöhnlicher hießigen landts praxi mit traidt und habern angepauet werden, zu welchen anpau ihme der stadlmayr mannßvatter und die beeden weingarttkhnecht adjungiret sein, die ihme solches verrichten helffen sollen. [7.] Sübentens wann nun das traidt zur zeitigung khomben will, solle geschiermayr
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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