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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 1029 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1029 muethwillen, händl oder andere leichtfertigkeiten gestatten, weniger daß tobakh trinckhen zuegeben, sondern solches entweders selbst abstellen oder dem herrn spitlmaister zur remedirung anzaigen solle. [5.] 5to Wann nun daß getraydt solchermasßen auff den stadl komben, hat er bey dem herrn spitlmaister darob zu sein, daß zeitlich tröscher auffgenohmen unnd die tray[/]der außgetroschen werden, allwo er aber fleisßig zuzusehen hat, daß nicht viel in geströh bleibe, die körner sauber gewunden und darvon nichts enttragen werde. [6.] 6to Nach dißen hat er daß außgetroschene nach abzug der tröscher gebühr sambt dem tenpast oder reißtrayd dem castner nach dem auff dem casten verhandenen und in den strich gerichten ordentlichen Wienner mezen ohne allen weiteren gupff zu übergeben, destwegen aber allezeit die tröscher zur spitals grundtstuben für zu stellen, daß sie daselbst anzaigen, wievil sie gewundten, welches aldort auff gezaichnet und folgendts zu enndt des jahrs dem castner zu verificirung seines empfangs communiciret werden solle; der tröscher gebühr solle gleichfahls alsobaldt, umb allen argwohn zu verhueten, von tenn hinwekh gebracht werden. [7.] 7mo Wegen des stroh wirdt dermahlen [/] (und zwar von zeit der jungsten neuen einrichtung) folgendte ordtnung gehalten, nemb(lich) sovil desßen zue fuetterung des viechs und unterstreu in die ställ gehörig, hatt er, geschiermayr und derzeit zu gleich angesezter stadlmayr, auff sein guetbefinden herzugeben, wegen des übrigen aber, so zu fütterung deren strohsäckh auff deren armen stüben vonnöthen sowohl alß auch waß verkhauffet wirdt, hatt er jedesmahls ein aus dem spitlambt getruckhtes, mit gm(ainen) statt Wienn kleinern insigl gezaichnet undt numerirtes passierzettl (in welchen der parthey nahmen und daß bezahlte abfolgendte stroh quantum geschriebener zu findten ist) zu erwarthen, so dann daß angemerkhte stroh ohne weitern anstandt abzugeben, sonst aber und ausßer desßen für sich selbst niemandt andern nichts zu erfolgen, wann dann daß monath verflosßen ist, solle [/] er solch auß dem spitlambt empfangene getrukhte pasßierzettul zur gm(eine)r statt Wienn buechhalterey überbringen, wohingegen aber auch selbiger von seinen in handen habendten getruckhten repassierzetlen (crafft welchen daß abgefolgte stroh quantum von ihme bekhräfftiget wirdt) so viel und eben mit dem jenigen numero gezaichnet, alß die nach obbesagt gem(eine)r statt buechhalterey depositirte zettul ausweißen thuen, in daß spitlambt einzulieffern unnd dem ambtschreiber zu übergeben hatt, nach welchen sodann der herr spitlmaister daß hierumben einkhombene geldt außzehlen und in empfang nehmen wirdt. [8.] 8vo Uber dieses ist er auch befelcht, daß er in früeheling und herbst sambt seinen adjuncten, dem stadlmayr zu St. Marx, und neben andern daß feldtbau verrichten und selbiges treulich vornehmen solle, daß hierzue erfordernde samb khörnl aber wirdt dermahlen [/] ihme und seinen adjuncten in beyseyn des remanenzers im spital vom castner übergeben; solches hatt er, geschiermayr und zugleich angesezte stadlmayr, neben seinen adjuncten überzunehmen und achtung zu geben, daß es treulich hinauß khombe, und auff des spitals akher angebauet werde, nach endigung des anbau wirdt der remanenzer hierüber eine ordent(liche) specification verfassen und selbst unterschreiben, dieselbe solle er nebst seinen adjuncten auch mitförtigen, daß solche nachmahls dem castner eingehändiget werden könne. [9.] 9no So ist ihme auch daß stroh schneiden, so viel für die spitals roß vonnöthen, gegen geniesßung der grädten und des ambs, so von des spitals traydtern fallen, überlasßen, solches hat er also fleisßig zu verrichten, [/] daß hierwegen kein mangl erscheine, noch destwegen klag fürkhombe.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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Library
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