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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1029
muethwillen, händl oder andere leichtfertigkeiten gestatten, weniger daß tobakh
trinckhen zuegeben, sondern solches entweders selbst abstellen oder dem herrn
spitlmaister zur remedirung anzaigen solle.
[5.] 5to Wann nun daß getraydt solchermasßen auff den stadl komben, hat er bey dem
herrn spitlmaister darob zu sein, daß zeitlich tröscher auffgenohmen unnd die tray[/]der
außgetroschen werden, allwo er aber fleisßig zuzusehen hat, daß nicht viel in geströh
bleibe, die körner sauber gewunden und darvon nichts enttragen werde.
[6.] 6to Nach dißen hat er daß außgetroschene nach abzug der tröscher gebühr
sambt dem tenpast oder reißtrayd dem castner nach dem auff dem casten verhandenen
und in den strich gerichten ordentlichen Wienner mezen ohne allen weiteren gupff zu
übergeben, destwegen aber allezeit die tröscher zur spitals grundtstuben für zu stellen, daß
sie daselbst anzaigen, wievil sie gewundten, welches aldort auff gezaichnet und folgendts
zu enndt des jahrs dem castner zu verificirung seines empfangs communiciret werden
solle; der tröscher gebühr solle gleichfahls alsobaldt, umb allen argwohn zu verhueten,
von tenn hinwekh gebracht werden.
[7.] 7mo Wegen des stroh wirdt dermahlen [/] (und zwar von zeit der jungsten neuen
einrichtung) folgendte ordtnung gehalten, nemb(lich) sovil desßen zue fuetterung des
viechs und unterstreu in die ställ gehörig, hatt er, geschiermayr und derzeit zu gleich
angesezter stadlmayr, auff sein guetbefinden herzugeben, wegen des übrigen aber, so zu
fütterung deren strohsäckh auff deren armen stüben vonnöthen sowohl alß auch waß
verkhauffet wirdt, hatt er jedesmahls ein aus dem spitlambt getruckhtes, mit gm(ainen)
statt Wienn kleinern insigl gezaichnet undt numerirtes passierzettl (in welchen der parthey
nahmen und daß bezahlte abfolgendte stroh quantum geschriebener zu findten ist) zu
erwarthen, so dann daß angemerkhte stroh ohne weitern anstandt abzugeben, sonst
aber und ausßer desßen für sich selbst niemandt andern nichts zu erfolgen, wann dann
daß monath verflosßen ist, solle [/] er solch auß dem spitlambt empfangene getrukhte
pasßierzettul zur gm(eine)r statt Wienn buechhalterey überbringen, wohingegen aber auch
selbiger von seinen in handen habendten getruckhten repassierzetlen (crafft welchen daß
abgefolgte stroh quantum von ihme bekhräfftiget wirdt) so viel und eben mit dem jenigen
numero gezaichnet, alß die nach obbesagt gem(eine)r statt buechhalterey depositirte zettul
ausweißen thuen, in daß spitlambt einzulieffern unnd dem ambtschreiber zu übergeben
hatt, nach welchen sodann der herr spitlmaister daß hierumben einkhombene geldt
außzehlen und in empfang nehmen wirdt.
[8.] 8vo Uber dieses ist er auch befelcht, daß er in früeheling und herbst sambt seinen
adjuncten, dem stadlmayr zu St. Marx, und neben andern daß feldtbau verrichten und
selbiges treulich vornehmen solle, daß hierzue erfordernde samb khörnl aber wirdt
dermahlen [/] ihme und seinen adjuncten in beyseyn des remanenzers im spital vom
castner übergeben; solches hatt er, geschiermayr und zugleich angesezte stadlmayr,
neben seinen adjuncten überzunehmen und achtung zu geben, daß es treulich hinauß
khombe, und auff des spitals akher angebauet werde, nach endigung des anbau wirdt der
remanenzer hierüber eine ordent(liche) specification verfassen und selbst unterschreiben,
dieselbe solle er nebst seinen adjuncten auch mitförtigen, daß solche nachmahls dem
castner eingehändiget werden könne.
[9.] 9no So ist ihme auch daß stroh schneiden, so viel für die spitals roß vonnöthen,
gegen geniesßung der grädten und des ambs, so von des spitals traydtern fallen,
überlasßen, solches hat er also fleisßig zu verrichten, [/] daß hierwegen kein mangl
erscheine, noch destwegen klag fürkhombe.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin