Page - 1037 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Image of the Page - 1037 -
Text of the Page - 1037 -
IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1037
Nr. 181
Instruktion für Matthias Riegler, Bürgerspital-Oberweingartenknecht in Wien.
Wien, 1706 Dezember 2
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74)
Rückvermerk: Instruction eines oberweingartknechts im burgerspital.
Instruction eines oberweingartknechts in dem burgerspital
[1.] 1. Solle er herrn spitlmaister in seinen ambts sachen getreu unndt gehorsamb
seyn, dessen befelch unverdrossen unndt höchsten fleisses nachkomben, auch zu diesem
enndte täg(lich) zu abenndts herrn spitlmaister zu referiren, waß er selbigen tag verricht
unndt widerumb von ihme den befelch erwarten, waß er andern tags zuverrichten habe.
[2.] 2. Weillen er alle deß spitals weingarten in obergang, daß ist zu Closterneuburg,
Nußdorff, Grinzing, Siffring, Pözlstorff unndt Gersthoff, undter seiner obsicht hatt, alß
solle er dieselbe fleissig übergehen unndt darauf sechen, auff daß jede weingartsarbeith
daß ganze jahr hindurch zu rechter zeit, so wohl durch die unterthannen alß andere
aufgenohmene weinziehrl verricht werde, unndt wo es nicht beschicht, zeitlich herrn
spitlmaister anzaigen.
[3.] 3. Nicht weniger solle er auch die weing(arten), so daß spital vermög ihme
eingehändigter specification unterschiedlich auff leib verlassen, zum öfftern visitiren
unndt nachschauen, ob auch die leibgedings innhaber selbige gebührendt bauen unndt
wenigstens jähr(lich) [/] dreymahl hauen, auch ein mittere streyh darein grueben, im
widrigen aber solche herrn spitlmaister andeüten.
[4.] 4. Solle er die weinziehrl oder hauer zu keiner staigerung in den tagen deß
gruebens oder anderer arbeithzeit nicht anraizen, auch keines weegs zu den leüthgeben
oder hauern zu wein sizen, die tagwerch oder grueberlohn versauffen, verspillen oder
selbst behalten, volgents dieselben für völlg anzaigen, einstellen unndt verraitten,
dardurch die weingärten in veröedtung unndt abbau kommen, da dan er hierinnen
ungerecht, unfleissig unndt ungetreu befundten wurde, solle er andern zum exempl am
leib gestraffet werden.
[5.] 5. Inngleichen solle er in lösens zeit der löser unndt anderer persohnen taglohn
mit täglicher einschickhung aines tagzettuls ordentlich specificiren unndt nicht mehr, alß
deren gewesen, einsezen.
[6.] 6. Dieweillen auch vorkombt, daß zu zeiten die hauer oder weinziehrl auß deß
spitals weing(arten) bögen unndt dergleichen claa reben (dardurch dem stockh die crafft
benomben unndt nachmahls machtloß werden) abziehen unndt abschneiden, darnach in
ihre aigene weingarten pflanzen unndt sezen; item gar zu lange unndt grosse überstockh
oder weinsteckhen weg tragen, darauff solle er sein fleissiges aufsehen [/] haben unndt
solches herrn spitlmaister alsobalden andeüten, wie es ihme dann alß einen getreuen
diener wohl anstehet unndt gebühren will.
[7.] 7. Solle er auch keinen hauer oder weinziehrl, es seye waß es immer wolle, welches
dem spital zu schadten gedeyen möchte, etwann mit bestechung, trinckhgeldt oder
dergleichen überhelffen, sondern solches alsobalden umb remedirung herrn spitlmaister
andeüten.
[8.] 8. Ligt ihme auch ob, dahin zu sehen, damit zu denen weing(ärten) bey zeiten
back to the
book Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2"
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin