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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1037 -
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Seite - 1037 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1037 Nr. 181 Instruktion für Matthias Riegler, Bürgerspital-Oberweingartenknecht in Wien. Wien, 1706 Dezember 2 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 74) Rückvermerk: Instruction eines oberweingartknechts im burgerspital. Instruction eines oberweingartknechts in dem burgerspital [1.] 1. Solle er herrn spitlmaister in seinen ambts sachen getreu unndt gehorsamb seyn, dessen befelch unverdrossen unndt höchsten fleisses nachkomben, auch zu diesem enndte täg(lich) zu abenndts herrn spitlmaister zu referiren, waß er selbigen tag verricht unndt widerumb von ihme den befelch erwarten, waß er andern tags zuverrichten habe. [2.] 2. Weillen er alle deß spitals weingarten in obergang, daß ist zu Closterneuburg, Nußdorff, Grinzing, Siffring, Pözlstorff unndt Gersthoff, undter seiner obsicht hatt, alß solle er dieselbe fleissig übergehen unndt darauf sechen, auff daß jede weingartsarbeith daß ganze jahr hindurch zu rechter zeit, so wohl durch die unterthannen alß andere aufgenohmene weinziehrl verricht werde, unndt wo es nicht beschicht, zeitlich herrn spitlmaister anzaigen. [3.] 3. Nicht weniger solle er auch die weing(arten), so daß spital vermög ihme eingehändigter specification unterschiedlich auff leib verlassen, zum öfftern visitiren unndt nachschauen, ob auch die leibgedings innhaber selbige gebührendt bauen unndt wenigstens jähr(lich) [/] dreymahl hauen, auch ein mittere streyh darein grueben, im widrigen aber solche herrn spitlmaister andeüten. [4.] 4. Solle er die weinziehrl oder hauer zu keiner staigerung in den tagen deß gruebens oder anderer arbeithzeit nicht anraizen, auch keines weegs zu den leüthgeben oder hauern zu wein sizen, die tagwerch oder grueberlohn versauffen, verspillen oder selbst behalten, volgents dieselben für völlg anzaigen, einstellen unndt verraitten, dardurch die weingärten in veröedtung unndt abbau kommen, da dan er hierinnen ungerecht, unfleissig unndt ungetreu befundten wurde, solle er andern zum exempl am leib gestraffet werden. [5.] 5. Inngleichen solle er in lösens zeit der löser unndt anderer persohnen taglohn mit täglicher einschickhung aines tagzettuls ordentlich specificiren unndt nicht mehr, alß deren gewesen, einsezen. [6.] 6. Dieweillen auch vorkombt, daß zu zeiten die hauer oder weinziehrl auß deß spitals weing(arten) bögen unndt dergleichen claa reben (dardurch dem stockh die crafft benomben unndt nachmahls machtloß werden) abziehen unndt abschneiden, darnach in ihre aigene weingarten pflanzen unndt sezen; item gar zu lange unndt grosse überstockh oder weinsteckhen weg tragen, darauff solle er sein fleissiges aufsehen [/] haben unndt solches herrn spitlmaister alsobalden andeüten, wie es ihme dann alß einen getreuen diener wohl anstehet unndt gebühren will. [7.] 7. Solle er auch keinen hauer oder weinziehrl, es seye waß es immer wolle, welches dem spital zu schadten gedeyen möchte, etwann mit bestechung, trinckhgeldt oder dergleichen überhelffen, sondern solches alsobalden umb remedirung herrn spitlmaister andeüten. [8.] 8. Ligt ihme auch ob, dahin zu sehen, damit zu denen weing(ärten) bey zeiten
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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