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1040 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
Instruction eines forsters in des spitals waldt zu Kalchspurg
[1.] Erstlichen solle er, forster, dem herrn spitlmaister in gezimbten respect halten
und, waß von demselben ihme, forster, in billichen sachen anbefohlen wierdt, solches hat
er unwaigerlich alles fleißes zu vollziehen.
[2.] Andertens solle er auf besagten waldt guete obacht haben, daß vornehmlich
an grundt und boden von denen benachbarten und anrainern nichts benohmen,
khein marchstain außgraben oder sonst andere gemerckh vertilget und also dem waldt
schmelerung zuegefüegt werde, auf welchen fahl, und da sich eines oder andern orths
dergleichn begebenheiten eraignen solten, solle er, forster, solches alsobalden dem herrn
spitlmaister zu fürkherung der notturfft anzaigen.
[3.] Drittens weillen vill daran gelegen, daß das holz, so zum hackhen fürgezaigt
wirdet, zu seiner ordentlichen zeit geschlagen werde, als solle er, forster, insonderheit
darauf sehen, daß der holzhackher selbiges zur rechten zeit in Merzen, vor oder gleich
in eingehenden safft, stockhen und dadurch den künfftigen widerwachs des holzes nicht
schädlich sein. [/]
[4.] Vierttens wann die zeit khombt, daß zu notturfft des armen haußes einiges holz
gehackht werden solle, so solle er, forster, sich jederzeit mit herrn spitlmaister vorhero
unterreden undt, wo selbiges holz zum bequemlichsten, dem waldt aber am wenigsten
schädlich zu föhlen seye, gedachten herrn spitlmaister an die hand geben, damit der waldt
nit in abnehmen oder verödung khome.
[5.] Fünfftens weillen sich daß holz zu zeiten auf hochen bergen oder in tieffen
gräben befündet, wo man mit roß und wagen nicht zuekhomen khan, also daß selbiges
zu gewisßen zeiten im winter abgezogen oder mit schlitten außgeführt werden mueß,
solchemnach solle er, forster, auch darauf sein fleisßiges aufmerckhen haben, daß solches
zu gelegener zeit beschehe und dardurch unnöthiger unkhossten ersparet werde.
[6.] Das auch sechstens durch frembde leuth auß dem waldt nichts von holz entragen
oder entfrembdet werde, solle er, forster, sowohl bey nacht als tags aller müglichkheit
[/] nach darauf sein fleisßig und embsiges aufsehen haben, denen einschleichenten holz
partheyen nachstöllen und dieselben auf betretten erstens pfänden, sodan aber, und da
sye sich öffters betretten liesßen, dem herrn spitlmaister zufürkherung mehrerer straff
andeuten.
[7.] Sibentens ist er, forster, nit allein diße vorbeschribene puncten zu vollziehen
schuldig, sondern auch alles daß zu laisten verbundten, was er vor Gott und seinen
gewisßen dem armen hauß in dißem waldt nuzlich und erspriesßlich zu sein befinden
thuet, wann er auch wider diße instruction oder sonst dem spital zuschaden handlen
wurden, solle er hierumben bey denen herrn superintendenten und spitlmaister oder
einen löb(lichen) stattrath zu stehen und redt und andtwortt zu geben schuldig sein,
auch daß er dem armen hauß treu und redlich diennen wolle, desßentwegen denen herrn
superintendenten und spitlmaister an ayds statt angeloben.
Waß hierauf sein, forsters, besoldung anlangt, solche ist jährlichen funffzig gulden paar
geld, dahingegen alles prügl und pürtl holz wie auch wüßfleckhl dem spital verbleiben
und er, forster, auf einigerley weiß davon sich nichts thaillhafftig machen solle. [/]
Zu urkhundt desßen ist ihme, forster, diße instruction mit des spitals müttern signet
geferttigter und von denen herrn superintendenten und spitlmaister unterschriebener
hiemit ertheilt, nicht weniger auch selbe von dem forster geferttigter bey gem(aine)r statt
buechhalterey gleichlauttendt gelasßen worden, geschehen dem 24. Mai 1693.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin