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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1040 -
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Seite - 1040 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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1040 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) Instruction eines forsters in des spitals waldt zu Kalchspurg [1.] Erstlichen solle er, forster, dem herrn spitlmaister in gezimbten respect halten und, waß von demselben ihme, forster, in billichen sachen anbefohlen wierdt, solches hat er unwaigerlich alles fleißes zu vollziehen. [2.] Andertens solle er auf besagten waldt guete obacht haben, daß vornehmlich an grundt und boden von denen benachbarten und anrainern nichts benohmen, khein marchstain außgraben oder sonst andere gemerckh vertilget und also dem waldt schmelerung zuegefüegt werde, auf welchen fahl, und da sich eines oder andern orths dergleichn begebenheiten eraignen solten, solle er, forster, solches alsobalden dem herrn spitlmaister zu fürkherung der notturfft anzaigen. [3.] Drittens weillen vill daran gelegen, daß das holz, so zum hackhen fürgezaigt wirdet, zu seiner ordentlichen zeit geschlagen werde, als solle er, forster, insonderheit darauf sehen, daß der holzhackher selbiges zur rechten zeit in Merzen, vor oder gleich in eingehenden safft, stockhen und dadurch den künfftigen widerwachs des holzes nicht schädlich sein. [/] [4.] Vierttens wann die zeit khombt, daß zu notturfft des armen haußes einiges holz gehackht werden solle, so solle er, forster, sich jederzeit mit herrn spitlmaister vorhero unterreden undt, wo selbiges holz zum bequemlichsten, dem waldt aber am wenigsten schädlich zu föhlen seye, gedachten herrn spitlmaister an die hand geben, damit der waldt nit in abnehmen oder verödung khome. [5.] Fünfftens weillen sich daß holz zu zeiten auf hochen bergen oder in tieffen gräben befündet, wo man mit roß und wagen nicht zuekhomen khan, also daß selbiges zu gewisßen zeiten im winter abgezogen oder mit schlitten außgeführt werden mueß, solchemnach solle er, forster, auch darauf sein fleisßiges aufmerckhen haben, daß solches zu gelegener zeit beschehe und dardurch unnöthiger unkhossten ersparet werde. [6.] Das auch sechstens durch frembde leuth auß dem waldt nichts von holz entragen oder entfrembdet werde, solle er, forster, sowohl bey nacht als tags aller müglichkheit [/] nach darauf sein fleisßig und embsiges aufsehen haben, denen einschleichenten holz partheyen nachstöllen und dieselben auf betretten erstens pfänden, sodan aber, und da sye sich öffters betretten liesßen, dem herrn spitlmaister zufürkherung mehrerer straff andeuten. [7.] Sibentens ist er, forster, nit allein diße vorbeschribene puncten zu vollziehen schuldig, sondern auch alles daß zu laisten verbundten, was er vor Gott und seinen gewisßen dem armen hauß in dißem waldt nuzlich und erspriesßlich zu sein befinden thuet, wann er auch wider diße instruction oder sonst dem spital zuschaden handlen wurden, solle er hierumben bey denen herrn superintendenten und spitlmaister oder einen löb(lichen) stattrath zu stehen und redt und andtwortt zu geben schuldig sein, auch daß er dem armen hauß treu und redlich diennen wolle, desßentwegen denen herrn superintendenten und spitlmaister an ayds statt angeloben. Waß hierauf sein, forsters, besoldung anlangt, solche ist jährlichen funffzig gulden paar geld, dahingegen alles prügl und pürtl holz wie auch wüßfleckhl dem spital verbleiben und er, forster, auf einigerley weiß davon sich nichts thaillhafftig machen solle. [/] Zu urkhundt desßen ist ihme, forster, diße instruction mit des spitals müttern signet geferttigter und von denen herrn superintendenten und spitlmaister unterschriebener hiemit ertheilt, nicht weniger auch selbe von dem forster geferttigter bey gem(aine)r statt buechhalterey gleichlauttendt gelasßen worden, geschehen dem 24. Mai 1693.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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