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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1041
Daniel Fokhy, superintendens
Wolff Bernhardt Puechenegger
Fridrich Sebastian Schultz, spitlmaister
Nr. 184
Instruktion für Andre Joseph Reichl, Bürgerspital-Remanenzer in Wien.
Wien, 1709 November 7
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 73)
Rückvermerk: Instruction eines remanenzer bey dem burgerspital in Wien.
Instruction eines remanenzers bey dem burgerspital alhier, wessen er sich in seinen
diensts verrichtungen zuverhalten hat
[1.] Erstens solle er dennen herrn superintendenten und spitlmaister mit allen
gehorsamb und respect unterworffen sein und, was von selbigen ihme in billichen sachen
anbefohlen wierdt, solches solle er unwaigerlich und alles fleisßes verrichten.
[2.] Anderten hat er alle gföhl von purckhrecht, heußer, gwölber, zünß, auch umb
verlasßene weingärtten und ackher inhalt eige[n]s hierüber aufgerichten remanenzbuechs
alles fleisßes zu sollicitiern, einzubringen und dem herrn spitlmaister zu veraitten, solche
aber in gemelten remanenzbuech ordentlich fürzuschreiben, damit guete richtigkheit
erhalten werde, und kheine fäller beschechen.
[3.] Drittens deßgleichen hat er auch die von gottseeligen christen dennen armen
heußern verschaffte legaten fleisßig zu sollicitiern und einzubringen, derentwegen er sich
dan vorhero nicht allein bey gem(aine)r statt, sondern auch andern instanzien canzleyen
monnathlich anzumelden hat, [/] was für testamenter publiciert worden und an legaten
vor die arme heußer darin einkhomben, welche er sodan herauß in ein absonderliches
büechel notiren und desßen dennen herrn superintendenten und spitlmaister extract
einraichen solle; auf dem fahl aber ain oder andere parthey, es sey gleich in dißen oder
andern fällen sich widerspenstig erzaigen und nit bezallen wolte, hat er solches denen
herrn superintendenten und spitlmaister anzuzaigen, die volgents verordnen werden, was
gegen dieselbe vorznehmen oder in der sach weithers zuthuen seye.
[4.] Vierttens demnach ihme, remanenzer, aber zu einbringung solcher legaten und
purckhrechtzünß von herrn spitlmaister gewisße chartapiancen, so er ebenfahls mit dem
herrn spitlmaister zu unterschreiben hat, anvertrautt werden, als hat er damit behuetsamb
und sicher umbzugehen, daß solche nicht in frembde hendt khommen, für sich selbsten
aber damit also threy und redlich zuhandlen, das khein anders, als zu welchem endt sie
ihme geben worden, darauf geschriben werde, wie dan umb mehrer richtigkheit willen
destwegen destwegen [!] zway register gehalten werden, und hiervon eines in spitlambt,
das andere aber bey seinen, remanenzers, [/] handten verbleiben solle; in welche register
er, remanenzer, die auf obgemelt ihme behändigte chart(a) bianc(a) eingebrachte gelder
accurate einzuschreiben hat, und, so offt er solche gelder dem herrn spitlmaister erlegt,
sich allzeit der ordtnung nach quittieren lasßen solle.
[5.] Fünfftens der remanenzer solle auch die ybrige des spitals angelegenheiten
sollicitieren, alle anbringen und bericht, es seye gleich bey einen löb(lichen) stattrath,
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin