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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1045
[5.] Fünfftens solle er in handlung des grundtbuechs folgende ordnung observiren,
daß alle vorkommende documenta und legitimationes jedesmall von denen herrn
superintendenten und spitlmaister examinieret und ohne deren vorwissen keine gewöhren
noch sätze ausgeferttiget, anbey auch von denen haubtdocumentis womöglichsten die
orginalia bey dem grundtbuech aufbehalten, vor gnuegsamber und würckhlicher
richtigkheit keine gewöhren noch andere sachen hinaußgegeben werden, es seindt
aber dergleichen handlungen nebst aufraittender täx in eine aigents hierzue aufgerichte
rapulatur, nicht aber, wie öffters bey solchen ambtierungen pfleget zu beschehen, auf
kleine und der verstossung unterworffene zetl zu schreiben, nach gepflogener richtigkheit
entgegen in die ordentlichen gewöhr- und saz büecher einzutragen.
[6.] Sechstens ist von langen jahren hero die gewohnheit gewesen, daß herr
spitlmaister die säz und gewöhren geförttiget und unterschrieben habe, worbey es
auch noch ferrers verbleibet, und hat er, grundtschreiber, die taxirte gewöhr, sätze und
pfundt gelder wie auch wändl nach dem tractat de juribus incorporalibus zu dirrigiren,
mitforderen und dem spittall getreülich zu verrechnen; folgendts dise nebst denen
grundt dienst und pergrechts geldern monathlich mit einem particular dem herrn [/]
spittlmaister gegen quittung in sein ambt zu übergeben mit ennde des jahrs aber eine
formbliche rechnung mit denen erforderlichen beylaagen zu gm(eine)r statt Wienn
buechhalterey zu erlegen. Demnach auch
[7.] sibentens wann dann und wann von denen partheyen einige sätz oder
kauffschillings gelder zum grundtbuech depositirt werden, alß hat er, grundtschreiber,
solche zu empfangen, so dan in die hierzue deputirte cassam (worzue der herr
spittlmeister einen distincten schlissl haben solle) einzuleegen, zugleich aber dem
geldtbuech der ordnung nach zu inseriren, hernach auf deren partheyen beschehendes
anmelden und genuegsamber schrifftlichen legitimation mit vorwissen deren herren
superintendenten und spittlmaisters widerumben gegen quittung hinauß zu geeben und
in obgedachtem gelt buech vorzumerckhen.
[8.] Achtens im fahl sich einige fähligkheiten eraignen, soll er, grundschreiber, fleissig
darauf sehen, daß deren keine zuruckh bleibe, sondern unversaumbt gehoben und dem
herrn spittlmaister gegen quittung zur verraittung zuegestellet werden.
[9.] Neüntens wird deren spittals unterthannen puppillen sache auch bey der
grundtstuben abgehandlet, so aber mehresten theils von denen [/] herrn superintendenten
und spittlmaister beschiechet, folglich die testamenta publiciret, die verlassenschafften,
so ab intestato aber gebührend inventirt und die künder mit gerhaben versehen werden,
waß nun hierinfahls geschlossen und veranlasset wird; disses hat er alles fleisses und mit
erforderenden außführlichkheit zu prothocolliren, zu expedieren und die verbleibende
acta in guetter ordnung bey der registratur aufzubehalten, die gerhabschaffts rechnungen
in gebührender zeit abzuforderen, zua übernehmena, nachgehents aber denen herrn
superintendenten und spittlmaister (wan er dise vorhero wohl examinieret hat) zur
weitheren verordnung vorzulegen, die fallende sterbtäxen und abfahrt gelder bey jeder
session dem herrn spittlmaister zur verrechnung zu übergeben. Da nun
[10.] zehentens die herrn superintendenten, spittlmaister und gegenschreiber nebst
dem spittällerischen herrn syndico wochent(lich) einmahl vormittag ordentliche session,
zu welcher zeit der spittals remanenzer (wan er vorhero bey der grundtstuben oder ihme,
grundschreiber, die nachricht eingehollet hatte) einem jeden tags vorhero ansagen, so
a–a Über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin