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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1045 -
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Seite - 1045 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1045 [5.] Fünfftens solle er in handlung des grundtbuechs folgende ordnung observiren, daß alle vorkommende documenta und legitimationes jedesmall von denen herrn superintendenten und spitlmaister examinieret und ohne deren vorwissen keine gewöhren noch sätze ausgeferttiget, anbey auch von denen haubtdocumentis womöglichsten die orginalia bey dem grundtbuech aufbehalten, vor gnuegsamber und würckhlicher richtigkheit keine gewöhren noch andere sachen hinaußgegeben werden, es seindt aber dergleichen handlungen nebst aufraittender täx in eine aigents hierzue aufgerichte rapulatur, nicht aber, wie öffters bey solchen ambtierungen pfleget zu beschehen, auf kleine und der verstossung unterworffene zetl zu schreiben, nach gepflogener richtigkheit entgegen in die ordentlichen gewöhr- und saz büecher einzutragen. [6.] Sechstens ist von langen jahren hero die gewohnheit gewesen, daß herr spitlmaister die säz und gewöhren geförttiget und unterschrieben habe, worbey es auch noch ferrers verbleibet, und hat er, grundtschreiber, die taxirte gewöhr, sätze und pfundt gelder wie auch wändl nach dem tractat de juribus incorporalibus zu dirrigiren, mitforderen und dem spittall getreülich zu verrechnen; folgendts dise nebst denen grundt dienst und pergrechts geldern monathlich mit einem particular dem herrn [/] spittlmaister gegen quittung in sein ambt zu übergeben mit ennde des jahrs aber eine formbliche rechnung mit denen erforderlichen beylaagen zu gm(eine)r statt Wienn buechhalterey zu erlegen. Demnach auch [7.] sibentens wann dann und wann von denen partheyen einige sätz oder kauffschillings gelder zum grundtbuech depositirt werden, alß hat er, grundtschreiber, solche zu empfangen, so dan in die hierzue deputirte cassam (worzue der herr spittlmeister einen distincten schlissl haben solle) einzuleegen, zugleich aber dem geldtbuech der ordnung nach zu inseriren, hernach auf deren partheyen beschehendes anmelden und genuegsamber schrifftlichen legitimation mit vorwissen deren herren superintendenten und spittlmaisters widerumben gegen quittung hinauß zu geeben und in obgedachtem gelt buech vorzumerckhen. [8.] Achtens im fahl sich einige fähligkheiten eraignen, soll er, grundschreiber, fleissig darauf sehen, daß deren keine zuruckh bleibe, sondern unversaumbt gehoben und dem herrn spittlmaister gegen quittung zur verraittung zuegestellet werden. [9.] Neüntens wird deren spittals unterthannen puppillen sache auch bey der grundtstuben abgehandlet, so aber mehresten theils von denen [/] herrn superintendenten und spittlmaister beschiechet, folglich die testamenta publiciret, die verlassenschafften, so ab intestato aber gebührend inventirt und die künder mit gerhaben versehen werden, waß nun hierinfahls geschlossen und veranlasset wird; disses hat er alles fleisses und mit erforderenden außführlichkheit zu prothocolliren, zu expedieren und die verbleibende acta in guetter ordnung bey der registratur aufzubehalten, die gerhabschaffts rechnungen in gebührender zeit abzuforderen, zua übernehmena, nachgehents aber denen herrn superintendenten und spittlmaister (wan er dise vorhero wohl examinieret hat) zur weitheren verordnung vorzulegen, die fallende sterbtäxen und abfahrt gelder bey jeder session dem herrn spittlmaister zur verrechnung zu übergeben. Da nun [10.] zehentens die herrn superintendenten, spittlmaister und gegenschreiber nebst dem spittällerischen herrn syndico wochent(lich) einmahl vormittag ordentliche session, zu welcher zeit der spittals remanenzer (wan er vorhero bey der grundtstuben oder ihme, grundschreiber, die nachricht eingehollet hatte) einem jeden tags vorhero ansagen, so a–a Über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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