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1054 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
sovil deren in dem wiennerischen zehent zirckhl ligen, in Bischoffhoff alda gehandlet
undt eingebracht, die traidt zehent aber (sein gleich, wo sie wollen) werden vom spitall
aparte ausgesteckht, abgeführt und zum armen hauß eingefexnet.
[3.] 3. Belangent nun die spitals wein zehenten, welche im Bischoffhoff gehandlet
werden, derentwillen hat der spitaller(ische) zehenthandler sich mit dem andern
interessirten herrn gegentheilen zu conformiren, zur zeit des lesens mit ihnen, curenten
und schranckhen schreibern, auf zu nehmen, die selben in daß gebürg [/] zu bestellen
undt wider abzudanckhen, wie nicht weniger nach dem lesen in denen in gebürg ligenten
dorffschafften die gewöhnliche keller beschreibung fürzunemben, so dan in ambt daß
zehent geföhl der bißhero observirten ordnung nach zu handlen, einzubringena, und die
gelder in die gewöhnliche cassa zu legen; auf Liechtmesßen aber mit denen andern herrn
zehents gegentheilen zu schliesßen, abzuraitten und die cassa aus zu zehlen, worzue er
dan jeder zeit dem herrn spitlmaister verkhünden und deme daß zu des spitalls antheil
komenten geföhl einhendigen, waß aber an most oder wein einkhombt, solches in die
spitalls kellnerey überlifern solle.
[4.] 4. Betreffent die spitalls traidt zehenten, welche vom spitall aus aparte gehandlet
undt eingebracht werden, derentwillen hat er, zehenthandler, wan es zur zeit der fexung
kombt, sich vorhero mit denen herren superintendenten undt spitlmaister zu unterreden
und wegen ain und anderer bestellung deren entschluß zu erwartten.
[5.] 5. Solte tuelich erfunden werden, ain oder andern [/] zehent in bstandt zu
verlasßen, so ist er, zehenthandler, schuldig auf verordnung der herren superintendenten
undt spitlmaister sich hinaus zu begeben undt den augenschein einzunemben, darbey er
dan die beschaffenheit der traidter wohl beobachten, den befundt fideliter relationiren
und keines weegs sich von den anmeldenten zehent bstandt leüthen auf ein ungleiches
referat verlaitten lasßen solle.
[6.] 6. Die zehent aber, welche zu hauß verblieben und selbsten zum spital haimb
gefexnet werden, vor dieselben hat der zehenthandler curenten zu bestöllen und denen
herren superintendenten undt spitlmaister zur aufnehmung vorzuschlagen; er solle aber
auf solche leüth gedenckhen, die gleichwohl hierzue tauglich, fromb und getreü und
ihren dienst unverdrosßen abwartten.
[7.] 7. Nach deren aufnehmung hat er sie in die felder zu führen, ihnen die gemerckh
und wie weit sich jedes zehent gezirckh erstreckhe, vorzuzaigen, in ärnt aber ihnen täglich
nachzureitten und zuesehen, daß sie ihren dienst recht verrichten und mit fuhren nach
notturfft versehen seint. [/]
[8.] 8. Daß reutroß undt die fuhren zwar werden den zehenthandler vom spitall aus
verschafft, wan er aber damit nicht gevolgen könte, hat er die abgehente mit vorwüsßen
herrn spitlmaisters umb billichen lohn aufzunemen und aus seinen eingehenten ambts
gföhler zu bezahlen; alle dise einkhomente zehent traidter aber auf dem spitalleri(schen)
stadl zu lifern und sich hierumb bescheinen zu laßen.
[9.] 9. Nach dem auch daß spitall zween absolute weinzehent zu Fehling und zu
Perchdoltstorf (in der Sumerhagenau) hat, alß solle er, zehenthandler, bey annahenten
lesßen denen herrn superintendenten undt spitlmaister auch curenten vorschlagen; nach
aufnemung deren dieselben in daß gebürg stellen und durch sie den zehent ainbringen
lasßen, so dan aber demselben gehöriger orthen überlüffern.
[10.] 10. Über empfang und außgab solcher zehent geföhl hat er, zehenthandler,
a Folgt und die gelder in die gewöhnliche cassa zu legen, getilgt.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin