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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 1066 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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1066 X.1. Burgenland: Esterházysche Herrschaftspitäler (Edition Nr. 192–203) X.1. Burgenland: Esterházysche Herrschaftspitäler (Edition Nr. 192–203) Nr. 192 Ordnung des Herrschaftspitals in Eisenstadt. Eisenstadt, sine dato [vor 1759] Archiv: BLA, FA Esterházy, Repositorium 82, Fasz. A, Nr. 14 (Spitäler Eisenstadt und Forch- tenau), Nr. 1–25 [MF 114]: Spitalreformation des Eisenstädter Spitals Alle diße obspecificierte beneficia werden die in dißes offtgedachte spittal aufgenohmene und von zeit zu zeit die verpflegung habende arme leuthe von der hochfürstlichen herrschaft durch die Eyßenstädter ambts verwalters jährlichen richtig und ohne abgang zu empfangen haben. Hingegen [1.] erstlich sollen und müssen diße spittaller von stüffts ordnung und schuldigkeit wegen zu allen heiligen zeiten (alß Ostern, Pfingsten, Weynacht oder Christtägen, heiligen dreyfaltigkeits- und unser lieben frauen siben feststägen, dan am Allerheiligen und Rosaliae tag), so fern es anders gesundheit- und alters halber tauglich seyn kan, auf dem ohne hin sehr nahe angelegenen Calvariberg zugleich beichten und communiciren. [/] [2.] Andertens alle tag drey rosenkräntz zu ehren der allerheiligsten dreyfaltigkeit betten und zwar den ersten fruhe für die seele deß weyl(and) obbesagt hochgebohrnen fürsten Pauli Eszterhazy als fundatoris seeligsten gedachtnus, den anderten nachmittag für das hochfürstlich eszterházysche hauß und andere gutthätter, dan den dritten abends für alle christglaubige seelen in fegfeuer. Die stunden aber zu dißen gebettern seynd nach der allgewöhnlichen gebett läutzeit, so man sommerszeit fruh umb 5 uhr, nachts aber umb siben uhr, hingegen windters zeit fruh umb 6 uhr und abendts umb acht uhr zu halten pfleget, anzustellen, also zwar daß der fruh und mittagszeit zu betten kommende rosenkrantz allzeit eine stund nach besagter gebettläut zeit, der abentliche aber eine stund vor der gebettleuth zeit andächtig und mit lauter stimm gesprochen werde. [/] [3.] Drittens werden sie täglichen fruh zu ehren des h(eiligen) Sebastiani pest patrons fünff vatter unßer und fünff ave Maria andächtig sprechen. Dan [4.] viertens werden dieselbe mehrmahlen fruh, mittags und abends zeit mit dem allgemeinen glockenzeichen den gewöhnlichen englischen gruß zu betten nicht unterlasßen, wie auch die morgen- und abendtgebetter, nicht weniger das vor und nach dem esßen gewöhnliche gebett fleisßig und andächtig verrichten und andern gewöhnlichen Gottes diensten, so vil möglich, embsig bewohnen. Und [5.] fünfftens sollen dieselbe täglichen dem h(eiligen) mesß opffer, so auf dem berg Calvari umb neun uhr mit außgesezten hochwürdigen guth gehalten wird, alle zugleich so anderst gesundheit und alters halber nicht gehindert, andächtig beywohnen, umb
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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