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1066 X.1. Burgenland: Esterházysche Herrschaftspitäler (Edition Nr. 192–203)
X.1. Burgenland: Esterházysche Herrschaftspitäler (Edition Nr. 192–203)
Nr. 192
Ordnung des Herrschaftspitals in Eisenstadt.
Eisenstadt, sine dato [vor 1759]
Archiv: BLA, FA Esterházy, Repositorium 82, Fasz. A, Nr. 14 (Spitäler Eisenstadt und Forch-
tenau), Nr. 1–25 [MF 114]: Spitalreformation des Eisenstädter Spitals
Alle diße obspecificierte beneficia werden die in dißes offtgedachte spittal aufgenohmene
und von zeit zu zeit die verpflegung habende arme leuthe von der hochfürstlichen
herrschaft durch die Eyßenstädter ambts verwalters jährlichen richtig und ohne abgang zu
empfangen haben. Hingegen
[1.] erstlich sollen und müssen diße spittaller von stüffts ordnung und schuldigkeit
wegen zu allen heiligen zeiten (alß Ostern, Pfingsten, Weynacht oder Christtägen, heiligen
dreyfaltigkeits- und unser lieben frauen siben feststägen, dan am Allerheiligen und Rosaliae
tag), so fern es anders gesundheit- und alters halber tauglich seyn kan, auf dem ohne hin
sehr nahe angelegenen Calvariberg zugleich beichten und communiciren. [/]
[2.] Andertens alle tag drey rosenkräntz zu ehren der allerheiligsten dreyfaltigkeit
betten und zwar den ersten fruhe für die seele deß weyl(and) obbesagt hochgebohrnen
fürsten Pauli Eszterhazy als fundatoris seeligsten gedachtnus, den anderten nachmittag
für das hochfürstlich eszterházysche hauß und andere gutthätter, dan den dritten abends
für alle christglaubige seelen in fegfeuer. Die stunden aber zu dißen gebettern seynd nach
der allgewöhnlichen gebett läutzeit, so man sommerszeit fruh umb 5 uhr, nachts aber
umb siben uhr, hingegen windters zeit fruh umb 6 uhr und abendts umb acht uhr zu
halten pfleget, anzustellen, also zwar daß der fruh und mittagszeit zu betten kommende
rosenkrantz allzeit eine stund nach besagter gebettläut zeit, der abentliche aber eine stund
vor der gebettleuth zeit andächtig und mit lauter stimm gesprochen werde. [/]
[3.] Drittens werden sie täglichen fruh zu ehren des h(eiligen) Sebastiani pest patrons
fünff vatter unßer und fünff ave Maria andächtig sprechen. Dan
[4.] viertens werden dieselbe mehrmahlen fruh, mittags und abends zeit mit
dem allgemeinen glockenzeichen den gewöhnlichen englischen gruß zu betten nicht
unterlasßen, wie auch die morgen- und abendtgebetter, nicht weniger das vor und
nach dem esßen gewöhnliche gebett fleisßig und andächtig verrichten und andern
gewöhnlichen Gottes diensten, so vil möglich, embsig bewohnen. Und
[5.] fünfftens sollen dieselbe täglichen dem h(eiligen) mesß opffer, so auf dem berg
Calvari umb neun uhr mit außgesezten hochwürdigen guth gehalten wird, alle zugleich
so anderst gesundheit und alters halber nicht gehindert, andächtig beywohnen, umb
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin