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1080 X.1. Burgenland: Esterházysche Herrschaftspitäler (Edition Nr. 192–203)
In des spitall pflegers zimmer
1 grosser waicher wöschkasten, 46 leintücher, 12 tischtücher, 24 handtücher, 12 aderlaß
bindel, 4 büchel mit schweinhaut eingebunden.
Daß sich alle vorhergehende specificirte mobilien anheute in dem hochfürstlichen spitall
alhier befunden, welche auch der von s(eine)r durchläucht dem gnädigsten fürsten und
herrn herrn Nicolao Esterhazy de Galantha resolvirte spitall pfleger Karl Hochenwarther
richtig zu handten übernohmen hat.
Nr. 199
Speiseordnung des Herrschaftspitals in Forchtenstein/Forchtenau.
sine dato [18. Jahrhundert]
Archiv: EPA, Burg Forchtenstein, Spital Forchtenstein (alte Signatur No 5, XX, 660)
No 19
Den empfang hat der spitallpfleger vor sammentliche spitaller von nachstehenden
partheyen jährlich zu erhalten und zwar erstens an naturalien:
Von herrn verwalter sechß schwein und ein schweindl.
Von herrn kastner den weinn vor jede persohn am Neuenjahrstag 1 seitl, am M(aria)
Lichtmesß tag ein seitl, am Fasching Sontag zwey seitl, am M(aria) verkindigungs tag
ein seitl, am h(eiligen) Oster tag zwey seitl, am h(eiligen) Pfingst Sontag zwey seitl, am
M(aria) Himmelfarthstag ein seitl, am M(aria) geburths tag ein seitl, am h(eiligen)
Martini tag ein seitl, am M(aria) empfiengnus tag ein seitl, am heiligen Christtag zwey
seitl.
Den waitzen auf das 1te mall 15 mös, auf das 2te mall 7½ mös, auf das 3te mall 7½ m(a)s
und auf das 4te mall den nach auf ihre gebühr restirenden, doch so, das der auf die
vaccante portions täge einer hohen herrschafft zuruckgelassen wird, wobey es auch bey
allen übrigen zu verstehen ist.
Das brod übergibt der schlos pfisterer alle 2te täge vor jede persohn ein leib mit drey
pfundt.
Vier achtel mös gerstprein erfordern ein rauchen gupften m(a)s gersten unda 4/10a, wovor
jeden m(a)s 12 xr. kohlgeld bezalet werden.
Das rindschmaltz wird jährlich auf einmahl erkauffet, welches um Michaely zu geschehen
pfleget. [/]
Der hirschprein und das übrige griessel als erbeis, linnsen und fisollen, welches die
spitaller zur bösseren abwechslung von ihren gerst- und hirschprein zurucklassen, wird
mit vorwissen des amts durch herrn kastner und spitall pfleger jährlich vor den lösen
erkauffet.
Das rindfleisch empfangen selbe quartallweis von dem fleischhacker auf den rabisch vor
jede persohn ein halb pfundt und wird alle quartall bezahlt.
Das saltz ist von herrn kastner ebenfals anzuverlangen.
a–a Über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin