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Vor 1918
Österreichs Staatsidee
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Page - 94 - in Österreichs Staatsidee

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94 mit allem Verschwenden von besänftigenden Worten abmühen; das Mißtrauen, das von jeher durch zahllose Umstände erzeugt wurde, wird immer mächtiger werden und endlich alle Bande der Erge- benheit und Liebe auflösen. Die Frage, welches Machtprincip in Öfterreich von wesentli- cherer Bedeutung und gleichsam die Urquelle, daher auch «maß- gebend fei für das andere, ob die Centralreichsgewalt, oder die Macht der Länder und Böller, — erscheint uns in der That als eben so überflüssig, müssig und anstößig, wie alle ähnlichen Fra- gen, wie z. B. die über die Suverainität der Fürsten und Völker. Stellt man ähnliche Grundsätze absichtich gegen einander und streitet man über den Vorzug des einen vor dem anderen, so wird man endlich nur zu Absurditäten und Ungereimtheiten gelangen müssen. Wie sich beim Menschen der Tod nach erfolgter Trennung des Leibes von der Seele einstellt, so würde es auch im staatlichen Organismus geschehen müssen, wenn sich seine organischen Grund- stoffe und Bestandtheile unter einander bekämpfen würden. Wiewohl es aber schlechterdings unmöglich ist, bei einer jeden menschlichen Handlung bestimmen zu wollen, in wiefern sich an ihr einerseits der Verstand oder der Geist und andererseits die Sinnlichkeit oder der Körper betheiligt hat, so wird dadurch die Erkenntniß des Unterschiedes der geistigen und körperlichen Kräfte im Allgemeinen doch keineswegs behoben. Discretion und guter Wille bleiben dabei jedenfalls ein unerläßliches Postulat. Soll die Einheit Österreichs einen festen Bestand haben, so find unseres LrachtenS nach für sein Eentrum oder für «das Weich" überhaupt, nur folgende Angelegenheiten und Gegenstände absolut nothwendig: 1) die Angelegenheiten des kaiserlichen Hau- ses, 2) auswärtige Angelegenheiten, 3) die Land und Seemacht, 4) die Reichsftnanzen, b) die Handelsangelegenheiten und daher auch 6) alle Eommunicationsmittel im Reiche überhaupt. Ferner wäre wünfchenswerth, wenn es auch nicht unumgänglich nothwen- dig ist, daß nicht in der einen Hälfte als Unrecht angesehen werde, was in der andern als Recht gilt. Aus dieser Erwägung wird ein jeder unparteiische Richter zugeben müssen, daß wir den Wirkungskreis oder das Gebiet der
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Österreichs Staatsidee
Title
Österreichs Staatsidee
Author
Franz Palacký
Publisher
I. L. Kober Verlag
Location
Prag
Date
1866
Language
German
License
PD
Size
14.7 x 21.5 cm
Pages
110
Categories
Geschichte Vor 1918
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