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I. Ideologie, Disziplin,
Strafverfolgung358
Butyrka-Gefängnis unweit des Weißrussischen Bahnhofes erschossen. Sein
Exekutor, V. M. Blochin, hatte dazu eine Kleidung wie ein Schlächter ange-
legt: eine braune Schirmmütze, eine lange Lederschürze und Handschuhe,
die bis über die Ellbogen reichten.161 Noch in derselben Nacht wurde seine
Leiche im einzigen Moskauer Krematorium auf dem Friedhof des ehemali-
gen Klosters Donskoe verbrannt, die Asche in einem nur wenige Schritte ent-
fernten Massengrab bestattet. Seine Verwandten erhielten erst in den späten
1950er Jahren eine Todesnachricht, allerdings unter Angabe einer erlogenen
„natürlichen“ Todesursache. Die wahren Umstände sollten erst fünf Jahr-
zehnte später ans Licht kommen.
Der ehemalige Kolchosbauer war einer von mindestens neun Staatsbür-
gern der Sowjetunion (darunter fünf Besatzungssoldaten), die das Militär-
tribunal der Zentralen Gruppe der Streitkräfte von 1950 bis 1953 zum Tod
verurteilte. In zwei dieser Fälle erfolgte eine Begnadigung, bei den übrigen
wurde das Urteil durch Erschießen vollstreckt. Die Anklagen bezogen sich
sowohl auf Vergehen während der Besatzungszeit (wie „Vaterlandsverrat“
oder „Terror“) als auch auf im Krieg begangene Verbrechen. Stalins langer
Arm reichte bis nach Österreich.162
2.2.1 Wiedereinführung der Todesstrafe
Die Geschichte der Todesstrafe in der Sowjetunion teilt die entsprechenden
Verurteilungen in zwei deutlich voneinander getrennte Phasen. Die erste
Phase endete mit dem Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR
vom 26. Mai 1947 über die Abschaffung der Todesstrafe. In den folgenden
drei Jahren galten 25 Jahre Haft als Höchststrafe. Diese Zäsur symbolisierte
das neue Selbstbewusstsein Moskaus nach innen und außen und ermöglichte
propagandistische Verwertungen.163 Man konnte daher von zweifelhaftem
161 Nikita Petrov, Die Todesstrafe in der UdSSR: Ideologie, Methoden, Praxis. 1917–1953, in: Andreas
Hilger (Hg.), „Tod den Spionen!“ Todesurteile sowjetischer Gerichte in der SBZ/DDR und in der
Sowjetunion bis 1953. Göttingen 2006, S. 37–78, hier: S. 58. V. M. Blochin erhielt ein Ehrengrab auf
dem Moskauer Friedhof Donskoe, unweit der Massengräber der von ihm Exekutierten. Siehe dazu
die Abbildung in: Arsenij Roginskij, Nach der Verurteilung. Der Donskoe-Friedhof und seine öster-
reichischen Opfer, in: Stefan Karner – Barbara Stelzl-Marx (Hg.), Stalins letzte Opfer. Verschleppte
und erschossene Österreicher in Moskau 1950–1953. Unter Mitarbeit von Daniela Almer, Dieter
Bacher und Harald Knoll. Wien – München 2009, S. 97–140, hier: S. 131.
162 Stelzl-Marx, Verschleppt und erschossen, S. 34.
163 Arsenij Roginskij, „Um unverzügliche Vollstreckung des Urteils wird ersucht.“ Letzte Dokumente
über die von 1950 bis 1953 in Moskau erschossenen Deutschen, in: Arsenij Roginskij – Jörg Ru-
dolph – Frank Drauschke – Anne Kaminsky (Hg.), „Erschossen in Moskau …“ Die deutschen Opfer
des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje 1950–1953. Berlin 2005, S. 37–66, hier: S. 42;
Andreas Hilger, Einleitung: Smert’ Špionam! – Tod den Spionen! Todesstrafe und sowjetischer Jus-
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Stalins Soldaten in Österreich
- Subtitle
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Author
- Barbara Stelzl-Marx
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 874
- Categories
- Geschichte Nach 1918