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I. Ideologie, Disziplin,
Strafverfolgung360
„Ukaz 43“167 („Kriegsverbrechen“) vom 19. April 1943 standen weiterhin 25
Jahre Freiheitsentzug. Bei Altfällen war das Dekret vom 12. Jänner 1950 nur
dann anwendbar, wenn die Angeklagten noch nicht verurteilt waren. Bereits
zuvor gefällte Haftstrafen konnten somit nicht in Todesstrafen umgewandelt
werden. Die entsprechenden Prozesse führten Militärtribunale, wobei nur
Tribunale der Bezirke, der Heeresgruppen der Sowjetischen Armee und der
Flotten Todesurteile fällen konnten, nicht aber Gerichte niederer Ebenen.168
In Österreich fiel diese Funktion dem Militärtribunal des Truppenteils 28990,
also der Zentralen Gruppe der Streitkräfte, in Baden zu.
Ab Anfang 1950 waren Erschießungen jedoch wieder gesetzeskonform
und wurden in Moskau auch vollzogen. Auf Grundlage des Dekrets vom 12.
Jänner 1950 wurden von April 1950 bis Ende 1953 mehr als 1400 Personen
erschossen, darunter etwa 1015 Personen aufgrund von Urteilen der sowje-
tischen Militärtribunale in Deutschland und Österreich.169 So verurteilte das
sogenannte Militärtribunal des Truppenteils 28990 in dieser zweiten Phase
der Todesstrafe mindestens 92 Personen zum Tod, die daraufhin in Moskau
hingerichtet wurden. Bei ihnen handelte es sich größtenteils um Österreicher,
aber auch um einige Deutsche, „Staatenlose“ und die erwähnten Sowjetbür-
ger. Die nichtsowjetischen Personen waren im Gegensatz zu den Besatzungs-
angehörigen vorwiegend wegen antisowjetischer Spionage für westliche
Nachrichtendienste verurteilt worden.170
Bei den sechs Besatzungsangehörigen in Österreich, die das Militärtribu-
nal im Zeitraum ab 1950 nachweislich zum Tod verurteilte, bildete „Vater-
landsverrat“ den Urteilsgrund. Gemäß dem Beschluss des Zentralen Exeku-
tivkomitees der UdSSR vom 8. Juni 1934 verstand man unter „Heimatverrat“
von „Staatsbürgern der Sowjetunion verübte Handlungen zur Schwächung
der militärischen Macht der UdSSR, ihrer staatlichen Souveränität und der
Unantastbarkeit ihres Staatsgebietes, wie etwa durch Spionage, Preisgabe ei-
ner geheimen militärischen oder staatlichen Information, Überlaufen auf die
167 Der Ukaz des Präsidiums des Obersten Sowjets trug die Bezeichnung „Über Maßnahmen zur Be-
strafung der deutschen faschistischen Übeltäter, schuldig der Tötung und Misshandlung der sow-
jetischen Zivilbevölkerung und der gefangenen Rotarmisten, der Spione, der Vaterlandsverräter
unter den sowjetischen Bürgern und deren Mithelfern“. Vgl. Andreas Hilger – Nikita Petrov – Gün-
ther Wagenlehner, „Der ‚Ukaz‘ 43“: Entstehung und Problematik des Dekrets des Präsidiums des
Obersten Sowjets vom 19. April 1945, in: Andreas Hilger – Ute Schmidt – Günther Wagenlehner
(Hg.), Sowjetische Militärtribunale. Bd. 1. Die Verurteilung deutscher Kriegsgefangener 1941–1945.
Köln 2001, S. 177–209.
168 Petrov, Die Todesstrafe in der UdSSR, S. 66–69.
169 Roginskij, „Um unverzügliche Vollstreckung des Urteils wird ersucht“, S. 43f.
170 Stelzl-Marx, Verschleppt und erschossen. Die Biografien dieser Stalinopfer finden sich in: Petsch-
nigg, Stimmen aus der Todeszelle.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Stalins Soldaten in Österreich
- Subtitle
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Author
- Barbara Stelzl-Marx
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 874
- Categories
- Geschichte Nach 1918