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2. „Amoralische Erscheinungen“, Straftaten und ihre Verfolgung 363
Am 6. März 1950 verurteilte das Militärtribunal des Truppenteils 28990
Ratiev gemäß Artikel 58-1a wegen Vaterlandsverrats zum Tod durch Er-
schießen.179 Offensichtlich orientierte es sich bei der Urteilsverkündung am
Beschluss des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR Nr. 22/M/16/U/
ss „Über die Bewertung von Handlungen sowjetischer Bürger, die den Feind
in vorübergehend besetzten Gebieten Unterstützung erwiesen“ vom 25. No-
vember 1943. Demnach waren Bürger der Sowjetunion, die dem NS-Regime
gedient und sich direkt an Morden und Gewalttaten beteiligt hatten, wegen
Heimatverrats gemäß den Artikeln 58-1a und 58-1b des StGB der RSFSR zur
Verantwortung zu ziehen.180
In seinem Gnadengesuch an das Präsidium des Obersten Sowjets legte der
25-Jährige dar, unter welchen Umständen er zum Kriegsverbrecher gewor-
den war. Abschließend ersuchte er um Gnade, um seine Erfindung vollenden
zu können: „Deshalb bitte ich den Obersten Sowjet der UdSSR, meine Arbeit
anzunehmen und, falls das möglich ist, das Maß meiner Strafe abzuändern,
falls nicht, dann erlauben Sie mir, die Arbeit an der Erfindung des ‚Perpe-
tuum mobile‘ zu beenden, weil ich meiner Heimat ergeben bin und, wenn
ich aus dem Leben scheide, unserer Heimat diese Arbeit über den Bau einer
solchen Maschine, eines ‚Perpetuum mobile‘, hinterlassen möchte, und möge
die Idee des Baus des ‚Perpetuum mobile‘ der Sowjetunion zukommen.“181
Überraschenderweise ließ das Präsidium des Obersten Sowjets am 21. Au-
gust 1950 „Gnade“ walten und wandelte die Todesstrafe in zwanzig Jahre
Zwangsarbeit um.182 Damit nahm das Präsidium de facto eine Neubewertung
der Taten Ratievs vor, dem es nun nicht mehr „Vaterlandsverrat“, sondern
„Unterstützung für den Feind“ anlastete. Die Verhängung eines auf Zwangs-
arbeit anstelle auf Tod durch den Strang lautenden Urteils war durch den
Ukaz des Präsidiums des Obersten Gerichts der UdSSR über die Bestrafung
„deutsch-faschistischer Verbrecher“ vom 19. April 1943 festgelegt worden.183
2.2.3 Vorsätzlicher Mord
Mindestens zwei der in Österreich stationierten sowjetischen Besatzungs-
soldaten wurden in der Phase ab 1950 wegen Mordes zum Tod verurteilt.
179 Ebd.
180 Lavinskaja, Das Militärtribunal der Zentralen Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte, S. 207f.
181 GARF, F. 7523, op. 66, d. 102, S. 16–24, Gnadengesuch von Fedor Ratiev an das Präsidium des
Obersten Sowjets der UdSSR, 7.3.1950.
182 AdBIK, Datenbank verurteilter österreichischer Zivilisten.
183 Lavinskaja, Das Militärtribunal der Zentralen Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte, S. 207f.; Stelzl-
Marx, Verschleppt und erschossen, S. 76.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Stalins Soldaten in Österreich
- Subtitle
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Author
- Barbara Stelzl-Marx
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 874
- Categories
- Geschichte Nach 1918