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2. „Amoralische Erscheinungen“, Straftaten und ihre Verfolgung 367
„Terrorakt gegen Angehörige der Sowjetmacht“
Im Gegensatz zum nicht vorbestraften Volkov hatte der 1929 geborene Ivan
Nikolaevič Važdaev ein längeres Strafregister. Er blickte auf eine schwere
Kindheit zurück, war nach dem Tod seiner Eltern 1938 mit dem Leben in
einem Kinderheim konfrontiert, kam 1948 – zu sechs Jahren Freiheitsstrafe
verurteilt – in Haft, wurde jedoch im selben Jahr wieder entlassen und arbei-
tete anschließend auf einer Baustelle. Am 29. Juli 1949 erfolgte seine Einbe-
rufung in die Sowjetische Armee, ab dem 20. August 1949 diente er bei der
CGV in Österreich. Hier erhielt er sechs Verweise „wegen Verstoßes gegen
die Militärdisziplin“.203
Im Dezember 1950 wurde ihm erneut eine Disziplinarstrafe auferlegt –
vier Tage strenger Arrest: Er hatte als Diensthabender der Kompanie auf sei-
nem Posten geraucht und die verhängte Strafe – einen zusätzlichen Streifen-
gang – verweigert. Wieder entlassen, verlangte der Leiter des Wachpostens,
Leutnant Rezanov, auf der Hauptwache, Važdaev solle seine persönlichen
Gegenstände, darunter seinen Uniformmantel, abgeben. Der Besatzungssol-
dat zeigte sich darüber erbost, denn ein gleichzeitig mit ihm in die Arrest-
anstalt überstellter Sergeant hatte seinen Mantel anbehalten dürfen. Später
soll Važdaev vor dem Militärtribunal ausgesagt haben: „Ich zog den Mantel
aus, doch in diesem Moment erfasste mich eine solche Wut, dass ich das Ar-
meemesser vom Stuhl ergriff und es hastig Leutnant Rezanov in den Rücken
stieß. Vorher kannte ich Leutnant Rezanov nicht.“ Der attackierte Wachkom-
mandant erlag zwei Tage später im Spital seinen Verletzungen.204
Važdaev wurde umgehend verhaftet und am 28. März 1951 vom Mili-
tärtribunal des Truppenteils 28990 nach den Artikeln 58-8 („Verübung von
Terrorakten gegen Angehörige der Sowjetmacht“) und 193-2 („Nichtbefol-
gung eines Dienstbefehls“) zum Tod durch Erschießen verurteilt.205 In seinem
Gnadengesuch legte er die Umstände seiner Tat nochmals dar und ersuchte
abschließend, „das Strafmaß der Erschießung abzuändern und in ein anderes
Strafmaß umzuwandeln, weil ich jung bin und mich dem Volk und der sow-
jetischen Regierung verpflichte, meine Schuld durch ehrliche und gewissen-
hafte Arbeit zum Wohle unserer Heimat zu sühnen“.206 Am 17. Mai 1951 be-
203 GARF, F. 7523, op. 76, d. 22, S. 102–104, Stellungnahme des Obersten Gerichts zum Gnadengesuch
von Ivan Važdaev, 28.4.1951. Vgl. dazu und zum Folgenden: Stelzl-Marx, Verschleppt und erschos-
sen, S. 50; Lavinskaja, Das Militärtribunal der Zentralen Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte, S.
207f.
204 Ebd.
205 Ebd.
206 GARF, F. 7523, op. 76, d. 22, S. 105, Gnadengesuch von Ivan Važdaev an das Präsidium des Obers-
ten Sowjets der UdSSR, 28.3.1951.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Stalins Soldaten in Österreich
- Subtitle
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Author
- Barbara Stelzl-Marx
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 874
- Categories
- Geschichte Nach 1918