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2. „Amoralische Erscheinungen“, Straftaten und ihre Verfolgung 381
ge Strafen verlangt: „Im Falle der Entlarvung solcher Vorfälle sind das von
der örtlichen Bevölkerung entwendete Eigentum umgehend dem Besitzer
zurückzugeben und die Schuldigen streng zu bestrafen.“258
Selbst sowjetische DPs sowie ehemalige Kriegsgefangene und Zwangsar-
beiter der Alliierten blieben nicht verschont: „Die Beziehungen zu den befrei-
ten Bürgern alliierter Staaten“ müssten „äußerst korrekt sein“ und dürften
keinen Grund zu „Klagen und Unzufriedenheit unter Letzteren“ liefern, for-
derte man die Truppen der 3. Ukrainischen Front auf. Den Anlass für die-
sen Befehl hatten die zahlreichen Beschwerden über Diebstähle von Uhren,
Schmuck und Zigarettenetuis durch Mitarbeiter der sowjetischen Militär-
kommandanturen gegeben.259
Auch bei den Angehörigen der Vlasov-Armee vergaßen die begleitenden
Wachtrupps ihre „sowjetische Brüderlichkeit“. Schließlich galten Erstere als
die übelsten Vaterlandsverräter, wie die „Politruki“ ständig betonten. Im La-
ger und während des Abtransports raubten die Begleitsoldaten ganze Grup-
pen aus, nahmen persönliche Gegenstände an sich oder verkauften sie.260
Die mehrfach vom Truppenkommandanten erteilten Anordnungen stießen
auf taube Ohren. 40 gestohlene Uhren, 56 Rasierer, drei Haarschneidegeräte
sowie einen Mantel, einen Anzug, ein Kleid und einen Pullover entdeckten
Mitarbeiter des Politapparates unter den persönlichen Gegenständen des Ser-
geanten- und Mannschaftsstandes des 25. NKVD-Grenzregiments. Mehrere
Sergeanten hatten ihren Gefangenen gleich drei oder vier Uhren abgenom-
men, andere wiederum mehrere Rasierer. Bei einer mitternächtlichen Un-
tersuchung entdeckte man bei einem der NKVD-Soldaten 14 Rasierapparate
und mehrere, teilweise defekte Uhren. Daraufhin wurde eine Disziplinarstra-
fe verhängt. Die Offiziere des Regiments, deren Habseligkeiten offensichtlich
nicht durchsucht wurden, wies man darauf hin, dass Plünderungen von ge-
fangenen Angehörigen der Vlasov-Armee unzulässig waren. Schließlich wir-
ke sich die Beschäftigung mit derartigem „Trödel“ auf „ihre Wachsamkeit
und die Qualität des Dienstes negativ“ aus.261 Die NKVD-Truppen – offiziell
258 CAMO, F. 3415, op. 1, d. 96, S. 360, Befehl Nr. 03587 des Leiters des Stabes der 18. Panzerdivision,
Garde-Oberst Belozerov, über Maßnahmen zur Verhinderung von Plünderungen, 22.11.1945.
259 RGVA, F. 32902, op. 1, d. 103, S. 420, Bericht des stv. Leiters des Stabes des 17. Grenzregiments,
Hauptmann Alabušev, an alle Bataillonskommandeure über einen Befehl an die Truppen der 3. Uk-
rainischen Front vom 20.5.1945 über den Umgang mit befreiten Bürgern alliierter Staaten [3.6.1945].
260 Merridale, Iwans Krieg, S. 384.
261 RGVA, F. 32910, op. 1, d. 37, S. 253f., Bericht des Kommandeurs des 25. Grenzregiments, Oberstleut-
nant Černyšev, und des stv. Leiters des Stabes, Hauptmann Kuželev, an den Leiter der Operativen
Gruppe der NKVD-Truppen zum Schutz des Hinterlandes der 3. Ukrainischen Front, Oberstleut-
nant Sokolov, über Plünderungen unter Vlasov-Angehörigen [Juni 1945]; RGVA, F. 32893, op. 1, d.
86, S. 215f., Befehl des stv. Kommandanten der operativen Gruppe der NKVD-Truppen zum Schutz
des Hinterlandes der 3. Ukrainischen Front, Oberstleutnant Sokolov, über die Ahndung von Plün-
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Stalins Soldaten in Österreich
- Subtitle
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Author
- Barbara Stelzl-Marx
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 874
- Categories
- Geschichte Nach 1918