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I. Ideologie, Disziplin,
Strafverfolgung432
derung mit dem Resümee: „Der Leiter der Politabteilung der Truppen unter-
suchte die Tat.“426
2.6.2 Fahnenflucht: Tatbestand und Strafe
Weitaus häufiger als Selbstmord trat Fahnenflucht auf, der in Friedenszeiten
naturgemäß andere Motive zugrunde lagen als während des Krieges. Nun
ging es nicht mehr um das nackte Leben, sondern um das Leben unter ande-
ren – wenn möglich besseren – Umständen. Das sowjetische Strafgesetz ging
bei diesem Tatbestand davon aus, dass der Deserteur den Vorsatz verfolgt
hatte, sich dem Militärdienst für immer zu entziehen. Hier war also ein aus-
drücklicher Willensakt das entscheidende Kriterium. Bei der Ahndung ergab
sich daher die Schwierigkeit, die wahren Absichten des Delinquenten fest-
zustellen und eine etwaige Kluft zwischen seiner Absicht und der erfolgten
Handlung zu bewerten. Ohne ein Geständnis war dies de facto unmöglich.
Zusätzlich sah die sowjetische Jurisdiktion Desertion in einem politischen
Kontext: der Beeinträchtigung des Ansehens des Vaterlandes.427
„Überlaufen auf die Seite des Feindes, Flucht oder Absetzen ins Ausland“
fielen gemäß Artikel 58-1 des Strafgesetzbuches der RSFSR unter den Begriff
des „Vaterlandsverrats“, der in besonders schweren Fällen mit der Todesstra-
fe geahndet werden konnte.428 Nach ihrer Ergreifung wurden die Deserteure
der Verwaltung für Gegenspionage „Smerš“, den Militärstaatsanwälten der
zuständigen Armeen oder später jenen der CGV übergeben.429 Üblicherweise
mussten Grundwehrdienstleistende bei einer Ergreifung mit einem Freiheits-
entzug von drei bis sieben Jahren, Offiziere von fünf bis sieben Jahren rech-
nen.430 So wurde ein Rotarmist, der Ende Jänner 1946 zu desertieren versucht
hatte, zu fünf Jahren ITL verurteilt. Man warf ihm vor, dass er „nicht in un-
426 RGVA, F. 38650, op. 1, d. 1222, S. 110–127, hier: S. 117, Bericht des Leiters der NKVD-Truppen zum
Schutz des Hinterlandes der CGV, Generalmajor Kuznecov, und des Leiters der Politabteilung der
Truppen, Oberst Šukin, an den stv. Leiter der Hauptverwaltung der Inneren Truppen des NKVD,
Generalmajor Skorodumov, über den politisch-moralischen Zustand und die Disziplin in den
MVD-Truppen zum Schutz des Hinterlandes der CGV im 1. Quartal 1946, 9.4.1946.
427 Satjukow, Besatzer, S. 167f.
428 Vgl. dazu etwa GARF, F. 7523, op. 76, d. 45, S. 6–8, hier: S. 6f., Stellungnahme des Obersten Gerichts
zum Gnadengesuch von Michail Lapin, 29.9.1951; GARF, F. 7523, op. 66, d. 102, S. 27–30, Stellung-
nahme des Obersten Gerichts zum Gnadengesuch von Dmitrij Durnov, 19.4.1950, sowie das Kapitel
B.I.2.2 „Verurteilt zum Tod durch Erschießen“ in diesem Band.
429 Vgl. dazu etwa die Liste jener rund 30 Rotarmisten, die im Mai 1945 desertierten und vom 336.
NKVD-Grenzregiment aufgegriffen wurden, in: RGVA, F. 32914, op. 1, d. 12, S. 125–126, Liste des
Stabsleiters des 336. Grenzregiments, Major Buškov, über Deserteure der Roten Armee, die im Mai
1945 vom 336. NKVD-Grenzregiment festgenommen wurden [Juni 1945].
430 Satjukow, Besatzer, S. 168.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Stalins Soldaten in Österreich
- Subtitle
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Author
- Barbara Stelzl-Marx
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 874
- Categories
- Geschichte Nach 1918