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2. „Amoralische Erscheinungen“, Straftaten und ihre Verfolgung 461
Ebenfalls aufgrund eines Zugunglücks wurde der 1895 geborene Josef
Krumm am 31. Dezember 1947 nach Artikel 58-9 zu 20 Jahren ITL verurteilt.
Das sowjetische Militärtribunal in Wien warf ihm vor, am 29. April 1947 als
Diensthabender an der Eisenbahnstation „Wien-Nord“ einen mit Kohle bela-
denen Güterzug abfahren gelassen zu haben, ohne sich vergewissert zu haben,
ob die Strecke frei sei. Daraufhin kam es am Bahnhof „Hauptzollamt“ zu einem
Zusammenstoß mit einem Militärzug, wobei sechs Rotarmisten schwere Kör-
perverletzungen davontrugen und sieben Pionierautos zerstört wurden. Der
materielle Schaden belief sich auf 180.252 Rubel. Im Rahmen des 1998 durchge-
führten Rehabilitierungsverfahrens erfolgte eine Umwandlung des Urteils von
Artikel 58-9 („Diversion“) des StGB der RSFSR in Artikel 59-3-c, wodurch das
Strafausmaß nachträglich von 20 auf zehn Jahre ITL reduziert wurde.530
2.7.4 Übergriffe durch westliche Besatzungssoldaten
Nicht nur Einheimische verübten Übergriffe auf sowjetische Soldaten, son-
dern auch westliche Besatzungsangehörige. Derartigen Vorfällen widmeten
sich die sowjetischen Stellen überdurchschnittlich intensiv, kam ihnen doch
in Zeiten des beginnenden Kalten Krieges besondere Brisanz zu. So verbot
man Ende Juli 1945 den Soldaten, sich außerhalb der Garnisonen allein ohne
Waffe aufzuhalten. In der Dunkelheit sei besondere Vorsicht geboten. Denn
die Nachrichtenorgane der Briten und Amerikaner würden einzelne Angehö-
rige der Roten Armee überfallen und bestehlen, um geheimdienstliche Infor-
mationen zu erhalten, war der NKVD überzeugt.531
Meist handelte es sich jedoch um einfache Raufereien. Beispielsweise überfie-
len zwei amerikanische Besatzungssoldaten im August 1946 einen sowjetischen
Leutnant, der an der Straßenbahnhaltestelle auf dem Wiener Burgring stand,
und schlugen ihn. Erst das Eintreffen der Interalliierten Militärpatrouille stopp-
te sie. Die beiden Amerikaner wurden festgenommen und der Interalliierten
Kommandantur übergeben. Zu dem Vorfall vermerkten die Sowjets: „Trotz der
vereinbarten Besatzungsordnung in Österreich verstoßen die Militärangehöri-
gen der alliierten Armeen gegen diese Ordnung und verüben Straftaten.“532
Hochkommissar abgelehnt, in: Arbeiter-Zeitung, 15.5.1948, S. 2; Für die Aufhebung der alliierten
Militärgerichte, in: Arbeiter-Zeitung, 23.5.1948, S. 1.
530 AdBIK, Datenbank verurteilter österreichischer Zivilisten in der UdSSR; GVP, Nr. 778, Rehabilitie-
rungsbescheid Josef Krumm, 7.5.1998.
531 RGVA, F. 32906, op. 1, d. 28, S. 88, Bericht des Bevollmächtigten des Kommandeurs des 37. NKVD-
Grenzregiments, Major Pavluškin, und des Bevollmächtigten des Stabes, Hauptmann Bajtuganov,
über Übergriffe durch westliche Geheimdienste, 31.7.1945.
532 RGVA, F. 32916, op. 1, d. 11, S. 155–162, hier: S. 159, Bericht des Kommandeurs des 24. NKVD-
Grenzregiments, Oberst Kapustin, und des bevollmächtigten Leiters des Stabes, Hauptmann
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Stalins Soldaten in Österreich
- Subtitle
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Author
- Barbara Stelzl-Marx
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 874
- Categories
- Geschichte Nach 1918