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Resümee
union würde Europa niemals „ein- und überholen“. In Österreich gebe es
in jedem Haus Strom, während die Dörfer in seiner Heimat vermutlich nie
elektrifiziert werden würden. Žil’cov wurde wegen dieser „Lobpreisungen
der kapitalistischen Ordnung“ seiner militärischen Funktion enthoben und
aus der kommunistischen Partei ausgeschlossen. Die zuständige Politabtei-
lung warnte seine Kameraden vor der „Gefährlichkeit“ seiner Haltung. Die
Zweifel an der „Überlegenheit des sowjetischen Systems“ wertete man als
Folge „seines mangelhaften politischen Wissens und seiner ideologischen
Zurückgebliebenheit“.6
Straftaten sowjetischer Armeeangehöriger standen aber auch in einem au-
ßenpolitischen Kontext. Der Kreml war sich bewusst, wie sehr insbesondere
Plünderungen und Vergewaltigungen den „Kampf um Einfluss auf die Mas-
se der Bevölkerung“ in Österreich erschwerten. Nicht nur das Ansehen der
Armee, sondern die Autorität der Sowjetunion per se stand auf dem Spiel.
Politische Schulung, interne Kontrolle und eine möglichst effektive Bestra-
fung „moralisch zersetzter“ Militärangehöriger sollten die Disziplin steigern
und zugleich das in Österreich weitverbreitete negative „Russenbild“ korri-
gieren. Nach den Erfahrungen des Krieges und dem relativen Freiraum, den
die Besatzungssoldaten hier genossen, war dies kein leichtes Unterfangen.
Für Straftaten seitens sowjetischer Besatzungsangehöriger verhängten die
Militärgerichte teils drakonische Strafen: 25 Jahre Erziehungsarbeitslager des
GULAG oder als Höchststrafe „Tod durch Erschießen“. Die Verwaltung für
Spionageabwehr der CGV nahm Verhaftungen vor, führte die Voruntersu-
chungen bis zur Erstellung der Anklageschrift durch und übergab dann die
abgeschlossenen Verfahren dem „Militärtribunal des Truppenteils 28990“
in Baden bei Wien. In seine Kompetenz fiel in erster Linie die Verhandlung
schwerer Straffälle wie Vaterlandsverrat, Spionage und Verbrechen, die hö-
here Offiziere begangen hatten. Kleinere Straftaten verhandelten außerdem
die Militärtribunale erster Instanz, die dem Stab der jeweiligen Armee zu-
geordnet waren. Als juridische Grundlage für die Urteile dienten die einzel-
nen Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Sozialistischen Föderativen
Sow
jetrepublik und mehrere Ukaze des Präsidiums des Obersten Sowjets der
UdSSR. Sämtliche Urteile ergingen im Namen der Sowjetunion.
Ein besonders weit verbreitetes Problem bildeten Plünderungen, die vor
allem zu Beginn der Besatzungszeit an der Tagesordnung waren. So war bei
6 RGVA, F. 38650, op. 1, d. 1222, S. 63f., Bericht des Leiters der NKVD-Truppen zum Schutz des
Hinterlandes der CGV, Generalmajor Kuznecov, und des Leiters der Politabteilung der Truppen,
Oberst Šukin, an den stv. Leiter der Hauptverwaltung der Inneren Truppen des NKVD, Sladkevič,
über antisowjetische Aussagen eines NKVD-Leutnants, 30.1.1946.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Stalins Soldaten in Österreich
- Subtitle
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Author
- Barbara Stelzl-Marx
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 874
- Categories
- Geschichte Nach 1918