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20917.
Jänner 1849
blée nationale, nach ihr wird wahrscheinlich eine ultramonarchische kom-
men, und diese wird louis napoléon spatzieren schicken. die große sorge
ist das Defizit von 700 Millionen, und deßwegen ist an einen Krieg nicht zu
denken, denn seine unmittelbare folge wäre der staatsbankrott. der Pabst
hat oesterreichs hülfe angesprochen, und dieses wird gemeinschaftlich mit
frankreich handeln, daher die rüstungen in toulon. übrigens scheint die
italienische sache hier alle sympathieen verloren zu haben.
in oesterreich scheint das ministerium die saiten doch zu straff an-
gespannt zu haben. stadion hat eine ministerielle erklärung des mon-
archischen Principes gegeben, gegen welche sich der reichstag (die Böh-
men voran) mit sehr großer majorität erklärt hat.1 nun wird wohl eine
Auflösung und eine octroyirte Verfassung folgen, wenn diese nur nicht in
der Art ausfällt wie die preußische! übrigens ist Pesth erobert, kossuth
verschwunden, und der krieg in ungarn so gut wie zu ende. Auch die
österreichische discussion in frankfurt ist zu ende, am 13., gagern hat
eine majorität von circa 40 stimmen erhalten.2 die österreichischen Ab-
geordneten haben eine dumme Protestation gegen ihre Ausweisung, die
ja niemand will, eingegeben, und schmerling scheint unverständliches
Zeug geschwätzt zu haben. in etwa 8 tagen bin ich dort und bin neugierig,
was jetzt geschehen wird. übrigens erklären sich immer mehrere deutsche
kammern und regierungen für ein preußisches erbkaiserthum. hier ist
man ganz entschieden gegen ein solches wie überhaupt gegen ein starkes
deutschland.
ich lasse mich hier vom Baron schweizer, badischen residenten und
chargé d’Affaires der centralgewalt (seit raumers Abreise) chaperonniren.
1 vor Beginn der 2. lesung der grundrechte am 4.1.1849 gab innenminister graf franz
stadion eine erklärung des ministeriums gegen den einleitenden satz im entwurf des
Ausschusses „Alle staatsgewalten gehen vom volke aus.“ dies würde dem Prinzip der kon-
stitutionellen monarchie widersprechen: „das erbliche monarchische recht erscheint in
der staatsform der constitutionellen monarchie eine geheiligte und unveräußerliche Quelle
der obersten gewalt. es ist innerhalb dieser staatsform unzulässig, den ursprung dersel-
ben neu feststellen, und das Bestehende von einer neuen Bestätigung abhängig machen zu
wollen.“ deshalb sei das ministerium überzeugt, dass dieser satz „von der hohen kammer
nicht werde gebilligt werden, und wir glauben es der in allen fragen gegenüber diesem
hause festgehaltenen offenheit aller unserer entschließungen und handlungen schuldig
zu sein, zu erklären, daß wir in der ausdrücklichen oder stillschweigenden Anerkennung
des obgedachten grundsatzes einen eingriff in die unwandelbaren grundlagen des monar-
chischen Principes zu erkennen in der lage wären.“
2 entgegen dem Antrag der mehrheit des Ausschusses, das Portefeuille gagerns auf das
verhältnis der nichtdeutschen länder österreichs zum neuen deutschen Bundesstaat zu
beschränken, ermächtigte die nationalversammlung (mit 261 gegen 224 stimmen) das
reichsministerium zu allgemeinen verhandlungen mit österreich unter den Prinzipien
der regierungserklärung und der späteren erläuterungen.
„Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“
Tagebücher 1839–1858, Volume II
- Title
- „Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“
- Subtitle
- Tagebücher 1839–1858
- Volume
- II
- Author
- Viktor Franz Freiherr von Andrian-Werburg
- Editor
- Franz Adlgasser
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2011
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-205-78612-2
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 716
- Keywords
- Viktor Andrian-Werburg (1813 - 1858), Revolution 1848, Austrian Neoabsolutism, Austria future (1842), Late Vormärz, Reform and Repression
- Category
- Biographien