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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 - Aufbruch in eine neue Zeit
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3 DIE REFORMEN AN DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK138 3.4.1. Gehalts- und Rangfragen Eine solche Gleichförmigkeit versuchte der Minister auch bei den Gehältern der Professoren herzustellen, ein Gegenstand, den er schon bald nach Amtsantritt angegangen war, der ihn jedoch während seiner gesamten Amtszeit beschäfti- gen sollte. Besonders die Professoren der philosophischen Fakultät, welche dem Status der ehemals niederen Fakultät entsprechend vielfach ein niedrigeres Ge- halt bezogen hatten als ihre Kollegen der juridischen Fakultät, versuchten bald nach der Reform eine Anhebung ihrer Gehälter in Wien zu erwirken. So bat die Fakultät um eine Erhöhung des Gehalts von Albert Jäger, der damals gerade einmal 600 fl. erhielt, „eine Besoldung welche an die man- ches Kanzlisten nicht hinanreicht“141. Auch andere Professoren der Fakultät hatten um Aufbesserung des Gehalts gebeten. Thun kam diesen Ansuchen damals nicht nach, sondern bat vorerst um Geduld, da er eine grundsätzli- che Regelung der Besoldung der Universitätsprofessoren anstrebte, was er dann mit der Vorlage eines Gesetzesvorschlags an den Kaiser am 21. Okto- ber 1849 auch tat.142 Das Ziel von Thun war eine Angleichung von Löhnen und Vorrückungs- zeiten innerhalb der Universitäten und auf gesamtstaatlicher Ebene. Be- sonders die Professoren der philosophischen Fakultät sollten zukünftig mit den Kollegen der anderen Fakultäten gleichgestellt sein.143 Das Grundge- halt für die Besoldung eines Lehrstuhls sollte nach einem Stufensystem aufgebaut sein, das sich am Prestige und der Stellung der jeweiligen Uni- versität im Gesamtsystem der österreichischen Hochschulen orientierte. Die Universität Innsbruck stand mit 1000 fl. Grundgehalt gemeinsam mit den Universitäten Graz und Olmütz auf der vierten und untersten Stu- fe.144 Die Vorrückungszeit in die nächsthöhere Gehaltstufe betrug wie auch an anderen Universitäten jeweils zehn Jahre, nach dieser Zeit wurde das Grundgehalt um 200 fl. auf maximal 1400 fl. erhöht.145 Hinzu kamen jedoch 141 Philosophische Fakultät an MCU (Konzept), Innsbruck 26.09.1849, Akten der Philosophi- schen Fakultät, 15, 217/PH ex 1848/49, Universitätsarchiv Innsbruck. 142 Abgedruckt in Wiener Zeitung, 260 (1.11.1849), S. 3023–3025. 143 Vgl. ebenda, S. 3024. 144 Zum Vergleich: In Wien lag das Grundgehalt bei 1600, in Prag bei 1300, in Lemberg und Krakau bei 1200 fl. Ein Lehrstuhlinhaber in Innsbruck verdiente mit seinem Grundge- halt etwa gleich viel wie ein Ministerialkonzipist im MCU, der überdies noch Quartiergeld bezog. Ein Ministerialsekretär verdiente bereits annähernd das Doppelte. Vgl. dazu das Gehaltsschema des Ministeriums in: MCU Präs 418/1858, Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv. 145 Siehe Provisorische Vorschrift über die künftige Regulierung der Gehalte und des Vorrü- ckungsrechtes der Facultätsprofessoren an den Universitäten Wien, Prag, Lemberg, Kra- kau, Olmütz, Gratz und Innsbruck 26.10.1849, § 2, RGBl 438/1848.
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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 Aufbruch in eine neue Zeit
Title
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Subtitle
Aufbruch in eine neue Zeit
Author
Christof Aichner
Publisher
Böhlau Verlag
Date
2018
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20847-1
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
512
Keywords
University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
Categories
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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860