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3 DIE REFORMEN AN DER UNIVERSITÄT
INNSBRUCK138
3.4.1. Gehalts- und Rangfragen
Eine solche Gleichförmigkeit versuchte der Minister auch bei den Gehältern der
Professoren herzustellen, ein Gegenstand, den er schon bald nach Amtsantritt
angegangen war, der ihn jedoch während seiner gesamten Amtszeit beschäfti-
gen sollte. Besonders die Professoren der philosophischen Fakultät, welche dem
Status der ehemals niederen Fakultät entsprechend vielfach ein niedrigeres Ge-
halt bezogen hatten als ihre Kollegen der juridischen Fakultät, versuchten bald
nach der Reform eine Anhebung ihrer Gehälter in Wien zu erwirken.
So bat die Fakultät um eine Erhöhung des Gehalts von Albert Jäger, der
damals gerade einmal 600 fl. erhielt, „eine Besoldung welche an die man-
ches Kanzlisten nicht hinanreicht“141. Auch andere Professoren der Fakultät
hatten um Aufbesserung des Gehalts gebeten. Thun kam diesen Ansuchen
damals nicht nach, sondern bat vorerst um Geduld, da er eine grundsätzli-
che Regelung der Besoldung der Universitätsprofessoren anstrebte, was er
dann mit der Vorlage eines Gesetzesvorschlags an den Kaiser am 21. Okto-
ber 1849 auch tat.142
Das Ziel von Thun war eine Angleichung von Löhnen und Vorrückungs-
zeiten innerhalb der Universitäten und auf gesamtstaatlicher Ebene. Be-
sonders die Professoren der philosophischen Fakultät sollten zukünftig mit
den Kollegen der anderen Fakultäten gleichgestellt sein.143 Das Grundge-
halt für die Besoldung eines Lehrstuhls sollte nach einem Stufensystem
aufgebaut sein, das sich am Prestige und der Stellung der jeweiligen Uni-
versität im Gesamtsystem der österreichischen Hochschulen orientierte.
Die Universität Innsbruck stand mit 1000 fl. Grundgehalt gemeinsam mit
den Universitäten Graz und Olmütz auf der vierten und untersten Stu-
fe.144 Die Vorrückungszeit in die nächsthöhere Gehaltstufe betrug wie auch
an anderen Universitäten jeweils zehn Jahre, nach dieser Zeit wurde das
Grundgehalt um 200 fl. auf maximal 1400 fl. erhöht.145 Hinzu kamen jedoch
141 Philosophische Fakultät an MCU (Konzept), Innsbruck 26.09.1849, Akten der Philosophi-
schen Fakultät, 15, 217/PH ex 1848/49, Universitätsarchiv Innsbruck.
142 Abgedruckt in Wiener Zeitung, 260 (1.11.1849), S. 3023–3025.
143 Vgl. ebenda, S. 3024.
144 Zum Vergleich: In Wien lag das Grundgehalt bei 1600, in Prag bei 1300, in Lemberg und
Krakau bei 1200 fl. Ein Lehrstuhlinhaber in Innsbruck verdiente mit seinem Grundge-
halt etwa gleich viel wie ein Ministerialkonzipist im MCU, der überdies noch Quartiergeld
bezog. Ein Ministerialsekretär verdiente bereits annähernd das Doppelte. Vgl. dazu das
Gehaltsschema des Ministeriums in: MCU Präs 418/1858, Österreichisches Staatsarchiv,
Allgemeines Verwaltungsarchiv.
145 Siehe Provisorische Vorschrift über die künftige Regulierung der Gehalte und des Vorrü-
ckungsrechtes der Facultätsprofessoren an den Universitäten Wien, Prag, Lemberg, Kra-
kau, Olmütz, Gratz und Innsbruck 26.10.1849, § 2, RGBl 438/1848.
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Titel
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Untertitel
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Autor
- Christof Aichner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 512
- Schlagwörter
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen