Page - 247 - in Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 - Aufbruch in eine neue Zeit
Image of the Page - 247 -
Text of the Page - 247 -
5.11. EIN ZWEITER VERTRETER FÜR DAS LEHRFACH RÖMISCHES RECHT 247
Herr Prof. Dr. Malecky hat ohne Zweifel sehr ersprießlich gewirkt; aber den
Übergang nicht allein zu einer anderen Universität, sondern auch zu einem
anderen Fache im Auge habend, mussten es die Verhältnisse von selbst mit
sich bringen, dass er in seinem hiesigen Wirkungskreis sich nicht mit der Lust
und Liebe bewegte, welche nur da einzutreten pflegt, wo es gilt für andau-
ernde Wirksamkeit festen Boden zu schaffen.395
Die Anstellung der beiden in Innsbruck diente offenbar vorwiegend dem Zweck,
ihnen wieder eine Lehrmöglichkeit zu verschaffen, sie aber gleichzeitig von dem
Umfeld in Krakau fernzuhalten und sie so ins ferne Tirol zu verbannen. Die
Episode macht aber auch deutlich, dass die Innsbrucker Universität ein Ort der
Bewährung war, an dem man sich einige Jahre beweisen musste, um dann an
eine der größeren Universitäten berufen zu werden (oder auch nicht).396
5.11. Ein zweiter Vertreter für das Lehrfach Römisches Recht – Die
Berufung von Friedrich Maassen und seiner Nachfolger
Am 13. September 1854 ließ Minister Thun mit provisorischer Verordnung
die Rechtsphilosophie aus den Prüfungsgegenständen der Staatsprüfung
entfernen.397 Damit kündigte sich die lange ausgearbeitete Reform des juri-
dischen Studienplans zunächst als Provisorium an. Im Herbst des folgenden
Jahres wurde der Studienplan dann endgültig festgelegt398 und damit auch
die Reform der Universitäten – was die gesetzliche Ebene betrifft – weitge-
hend abgeschlossen. Die neue juristische Studienordnung betonte vor allem
die Rolle der deutschen Reichs- und Rechtsgeschichte sowie des Römischen
Rechts, indem das ganze erste Studienjahr hindurch diese genannten Fä-
cher gelehrt werden sollten.399 Die beiden Fächer bildeten somit die Basis für
das Studium an der juridischen Fakultät, wie Thun eigens betonte: „durch
diese allgemeinen Studien soll zugleich eine richtige Auffassung des Rech-
395 Ficker an Thun (Konzept), Innsbruck o.D., Nachlass Ficker, Institut für Österreichische
Geschichtsforschung.
396 Vgl. dazu grundsätzlich surman, Habsburg Universities 1848–1918.
397 Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, 13.09.1854, RGBl 237/1854.
398 Vor allem in der Tradition von Lentze wird dies als die zentrale und eigenständigste Leis-
tung von Thun angesehen. Vgl. Lentze, Die Universitätsreform des Ministers Graf Leo
Thun-Hohenstein, S. 237; besonders auch grass, Die Kirchenrechtslehrer der Innsbrucker
Universität von 1672 bis zur Gegenwart, S. 176; zuletzt wesener, Zu den Anfängen der
historischen Rechtsschule romanistischer Richtung in Österreich – vornehmlich zu Ludwig
Arndts von Arnesburg (1803–1878), S. 580–581.
399 Siehe Erlass des Ministeriums für Cultus und Unterricht, 2.10.1855, RGBl 172/1855.
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Title
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Subtitle
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Author
- Christof Aichner
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Date
- 2018
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 512
- Keywords
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen