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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 - Aufbruch in eine neue Zeit
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5.11. EIN ZWEITER VERTRETER FÜR DAS LEHRFACH RÖMISCHES RECHT 247 Herr Prof. Dr. Malecky hat ohne Zweifel sehr ersprießlich gewirkt; aber den Übergang nicht allein zu einer anderen Universität, sondern auch zu einem anderen Fache im Auge habend, mussten es die Verhältnisse von selbst mit sich bringen, dass er in seinem hiesigen Wirkungskreis sich nicht mit der Lust und Liebe bewegte, welche nur da einzutreten pflegt, wo es gilt für andau- ernde Wirksamkeit festen Boden zu schaffen.395 Die Anstellung der beiden in Innsbruck diente offenbar vorwiegend dem Zweck, ihnen wieder eine Lehrmöglichkeit zu verschaffen, sie aber gleichzeitig von dem Umfeld in Krakau fernzuhalten und sie so ins ferne Tirol zu verbannen. Die Episode macht aber auch deutlich, dass die Innsbrucker Universität ein Ort der Bewährung war, an dem man sich einige Jahre beweisen musste, um dann an eine der größeren Universitäten berufen zu werden (oder auch nicht).396 5.11. Ein zweiter Vertreter für das Lehrfach Römisches Recht – Die Berufung von Friedrich Maassen und seiner Nachfolger Am 13. September 1854 ließ Minister Thun mit provisorischer Verordnung die Rechtsphilosophie aus den Prüfungsgegenständen der Staatsprüfung entfernen.397 Damit kündigte sich die lange ausgearbeitete Reform des juri- dischen Studienplans zunächst als Provisorium an. Im Herbst des folgenden Jahres wurde der Studienplan dann endgültig festgelegt398 und damit auch die Reform der Universitäten – was die gesetzliche Ebene betrifft – weitge- hend abgeschlossen. Die neue juristische Studienordnung betonte vor allem die Rolle der deutschen Reichs- und Rechtsgeschichte sowie des Römischen Rechts, indem das ganze erste Studienjahr hindurch diese genannten Fä- cher gelehrt werden sollten.399 Die beiden Fächer bildeten somit die Basis für das Studium an der juridischen Fakultät, wie Thun eigens betonte: „durch diese allgemeinen Studien soll zugleich eine richtige Auffassung des Rech- 395 Ficker an Thun (Konzept), Innsbruck o.D., Nachlass Ficker, Institut für Österreichische Geschichtsforschung. 396 Vgl. dazu grundsätzlich surman, Habsburg Universities 1848–1918. 397 Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, 13.09.1854, RGBl 237/1854. 398 Vor allem in der Tradition von Lentze wird dies als die zentrale und eigenständigste Leis- tung von Thun angesehen. Vgl. Lentze, Die Universitätsreform des Ministers Graf Leo Thun-Hohenstein, S. 237; besonders auch grass, Die Kirchenrechtslehrer der Innsbrucker Universität von 1672 bis zur Gegenwart, S. 176; zuletzt wesener, Zu den Anfängen der historischen Rechtsschule romanistischer Richtung in Österreich – vornehmlich zu Ludwig Arndts von Arnesburg (1803–1878), S. 580–581. 399 Siehe Erlass des Ministeriums für Cultus und Unterricht, 2.10.1855, RGBl 172/1855.
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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 Aufbruch in eine neue Zeit
Titel
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Untertitel
Aufbruch in eine neue Zeit
Autor
Christof Aichner
Verlag
Böhlau Verlag
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20847-1
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
512
Schlagwörter
University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
Kategorien
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