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Bestellungenunordentlichausführen“.514DieGebarungderReklamebürosbehindere
nicht nur „dieEntwicklungdesWerbefilms inÖsterreich“, sondernauch „die rekla-
metreibende Industrie,dieKinobesitzerunddieWerbefilmproduzenten“erlittenent-
sprechendenSchaden.515Der„BundderWienerLichtspieltheater“undder„Verband
derKurzfilmhersteller“, indemsichdieProduzentenvonWerbe-, Industrie-,Kultur-,
Lehr- und Bildungsfilmen sammelten, drangen daraufhin beimBundesministerium
fürHandelundGewerbedarauf, eineSonderbestimmung fürReklamefilmezuerlas-
sen.Dieser zufolge sollte dasRecht zurVorführungvonWerbefilmenausschließlich
einerZentralstelledesBundesderLichtspieltheaterzukommen.DieBetreiberderRe-
klamebüros lehnten eine derartige Regelung vehement ab und wollten wie bisher
„dieAufführungendurchfreieVerträgeauf reinkaufmännischenGrundlagenregeln,
bei welchen das Kino seine Interessen technisch und kaufmännisch nach eigenem
Ermessenschützen“konnte.516
EinevölligeUmgehungderReklamepächter indieserAngelegenheitwar jedoch
nicht möglich, da rechtsgültige und langfristig abgeschlossene Pachtverträge mit
diversenKinosvorlagen.Die Idee,einKontrollbüroeinzurichten,dasdieVerteilung
derWerbefilmeüberwachenund für dieWünsche aller Interessenten in objektiver
Weise sorgensollte, fandbei60ProzentderReklamepächterZustimmung.Füreine
neueRegelungreichtediesallerdings imOktober 1936nochnichtaus.517 ImAugust
des Folgejahres änderte sich die Lage. Nach langwierigen Verhandlungen wurde
unterEinbeziehungallerBeteiligteneinneuesRegelwerkbeschlossen,das„einUn-
terbietenderPreise fürDiapositivvorführungenundReklamefilme“unmöglichma-
chen sollte. Ein detailliertes Preisregulativwar ausgearbeitetworden, das die Lage
der Kinos, die Anzahl der Vorführungen und die Länge der jeweiligen Streifen in
dieBerechnungeinschloss.DieFilmewurden fortan„durchdieReklamebürosüber
die Einheitsstelle desBundes vergeben“. EinneukonstituierterÜberwachungsaus-
schuss, bestehend aus „je zwei Vertretern der Reklame treibenden Firmen, der Ki-
nobesitzer, der Reklamebüros und der Reklamefilmerzeuger“ hatte von nun an
dafür Sorge zu tragen, dass „dieVorführung indenKinos klaglos funktioniert und
dieoftmalsberechtigtenKlagenderReklame treibendenFirmenebensowiediedes
Publikums, dassman infolge des schnellenAblaufs der Anzeige oder demWerbe-
filmkaumfolgenkann,gegenstandsloswerden“.518
514WKW,Filmakten, Paket 3173/2,M8, „Filmkonferenz, Protokolle“, Verhandlungsschrift der
5.SitzungderÖsterreichischenFilmkonferenzvom9.Oktober 1936,S. 14.
515WStLA,MA104,Zl.K1015,„SchreibendesBundesderWienerLichtspiel-TheaterandasBesondere
StadtamtII/3“, 14. Juni1937.
516 DerWienerFilm,„KampfumdenWerbefilm“,Nr. 12, 23.März1937,S. 2.
517WKW, Filmakten, Paket 3173/2,M 8, „Filmkonferenz, Protokolle“, Verhandlungsschrift der 5.
SitzungderÖsterreichischenFilmkonferenzvom9.Oktober 1936,S. 14.
518 DerWienerFilm,„Regulativ fürdenReklamefilm“,Nr. 32, 10.August 1937,S. 2.
122 7 Der„richtige“Ort fürden„richtigen“Film
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Der österreichische Werbefilm
Die Genese eines Genres von seinen Anfängen bis 1938
- Title
- Der österreichische Werbefilm
- Subtitle
- Die Genese eines Genres von seinen Anfängen bis 1938
- Author
- Karin Moser
- Publisher
- De Gruyter Open Ltd
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-11-062230-0
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 316
- Keywords
- Culture of memory, media history, advertising
- Category
- Kunst und Kultur