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Zwonko Maar bot offensichtlich sogenannte „Standard“- bzw. „Blancofilme“
an.669 Hierbei handelt es sich um Filme, die in ihrem Inhalt sehr allgemein und
neutral gehaltenunddurchdasAuswechselndesSchlusstitels fürunterschiedliche
Unternehmen einsetzbarwaren. Der Film erschien so als scheinbar individuell ge-
staltetundwurdezumniedrigenMeterpreisofferiert. InDeutschlandhatten renom-
mierte Produktionsfirmen, wie etwa die „Boehner-Film“, derartige Blancofilme im
Repertoire,umlokalen, finanziellwenigerbeweglichenEinzelhandelsunternehmen
denEinsatzvonWerbefilmenzuermöglichen.DiemituntereingeschränkteQualität
dieserStreifenwurdedabei inKaufgenommen.670
Der jugoslawische Hersteller gab im FachblattDerWiener Film ebenfalls eine
Stellungnahmeab.Ererklärte, eineschriftlicheBestätigungdesFilmbürosderWie-
ner Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie vorliegen zu haben, wonach die
„Einfuhr von Werbefilmen, falls diese vertont werden, kontingentfrei erfolgen“
könne und dass daher gegen seine diesbezügliche Tätigkeit inWien nichts einzu-
wendensei.„AlsausländischerProduzent“ seheer„keineVeranlassung,dieRicht-
preise eines hiesigenVerbandes einzuhalten“, zumal er eben solche „für unsinnig
halte“. „Jeder Fachmann“wisse, dassman „denMeter ebenso gut für einen Schil-
lingwie für 1.000Schillingherstellen“könne.HinsichtlichderbenutztenTonappa-
ratur habe er „infolge von Unstimmigkeiten mit der Selenophon eine andere
österreichische Apparatur zum Einsatz gebracht“.671 Karl Gromus, der Vermieter
der vonMaar genutzten Tongerätschaften, erklärte seinerseits, dass seine Anlage
perPatent geschützt sei undvonderHandelskammerals österreichischeTonappa-
ratur anerkanntwerde.Wederdie„Tobis-Klangfilm“nochdie„Selenophon“wären
gegenseineGerätschaftenbislangvorgegangen.672
Der Kurzfilmherstellerverband gab sich damit nicht zufrieden und attackierte
Maar mit zunehmender Härte und verbalen Ausfällen. Man hätte die Gewerbe-
behörden bereits umfassend über den Fall informiert, da „solchen Schädlingen, die
minderwertige Leistungen zu Schleuderpreisen verkaufen, das Handwerk gelegt
werden“müsse.Umsomehr, als diese ähnlichePraktiken schon in anderen Ländern
gepflogen und dort ein für die Branche „wirtschaftliches Trümmerfeld“ hinterlassen
hätten.673Der als „parasitärer Pfuscher“verunglimpfte ZwonkoMaar legte seinerseits
Klage wegen „unlauteren Wettbewerbs“ gegen den Verband der Kurzfilmhersteller
sowie gegen Karl Köfinger und Hans Ludwig Böhm persönlich ein. Der Tatbestand
669 Darauf schließen lässt auchderHinweis, dassMaar„kleineReklamefilme fürprivateFirmen“
herstellte. Siehe:DerWiener Film, „ZumKonflikt in derWiener Kurzfilm-Produktion“, Nr. 33, 22.
Dezember1936,S. 2.
670 Eckardt,Boehner-Film,S.68.Forster,UfaundNordmark,S.30.
671 DerWienerFilm,„Konflikt inderWienerKurzfilm-Produktion“,Nr. 32, 15.Dezember1936,S. 2.
672 DerWienerFilm,„Besuchbei derSchwarz-Apparatur“,Nr. 32, 15.Dezember 1936, S. 2. ZuKarl
GromusundseinerTonfilmapparatur fandensichkeineweiterenHinweisemehr.
673 DerWienerFilm,„ZumKonflikt inderWienerKurzfilm-Produktion“,Nr.33,22.Dezember1936,S.2.
8.3 VerbandderKurzfilmhersteller 151
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Der österreichische Werbefilm
Die Genese eines Genres von seinen Anfängen bis 1938
- Title
- Der österreichische Werbefilm
- Subtitle
- Die Genese eines Genres von seinen Anfängen bis 1938
- Author
- Karin Moser
- Publisher
- De Gruyter Open Ltd
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-11-062230-0
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 316
- Keywords
- Culture of memory, media history, advertising
- Category
- Kunst und Kultur