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zwei seiner Reklamefilme einen Kontingentierungsvorteil verschaffen zuwollen.
Reichkonntedieswiderlegen.815
Karl Köfinger versuchte aktiv in möglichst vielen Gremien vertreten zu sein,
denen auch Reich angehörte. SeinWunsch, 1936 in den Filmbeirat aufgenommen
zuwerden,wurde vorerstmit demHinweis abgewiesen, dassmit Robert Reich oh-
nehin schon einer der längstdienendenWerbefilmer im Gremium vertreten sei.816
Noch deutlicher war der Kampf um Positionen in Vertretungsbehörden der Film-
branche schon imHerbst des Jahres 1932 wahrzunehmen. Damals wurde der Ent-
schluss gefasst, innerhalb der Wiener Allgemeinen Gewerbegenossenschaft eine
eigeneFilmsektioneinzurichten.BeiderWahl imNovember 1932gabeseinekleine
Mehrheit für eine Liste, anderenSpitzeKommerzialrat Arthur Stern, der Präsident
des Bundes der Filmindustriellen, stand. Auf eben dieser fand sich auch Robert
Reich. DieseWahl wurde aus formalen Gründen erfolgreich angefochten und be-
hördlich annulliert. Im Juli des Jahres 1933 erfolgte eine neuerlicheWahl, wobei
eine Liste weiterhin von Stern, die andere allerdings von Karl Köfinger angeführt
wurde. Bei dieser neuenAbstimmung gewanndie Liste Sternmit einem erheblich
größerenVorsprungalsbeimerstenAntreten.RobertReichwaralsMitgliedder er-
folgreichen Gruppierung automatisch als Ausschussmitglied vertreten. Ein viertes
Ausschussmandat fiel durchStichwahl schließlichmitGustavMayer an einenVer-
treter der vonKarlKöfinger angeführtenGegenliste.817 Spätestens 1936 fandensich
aberdieKonkurrentenKöfinger,MayerundReichalsMitglieder ineiner Interessen-
gemeinschaftein,dievondenbeidenErstgenannten initiiertwordenwar– im„Ver-
bandderKurzfilmhersteller“.818
Bis 1938warRobert Reich einer der bedeutendstenVertreter der österreichischen
Filmbranche.Nachdem „Anschluss“ verlor er all seine Funktionenundmusste seine
Filmarbeit einstellen. SeineFirmawurdeam12.August 1938ausdemKammerregister
gelöscht.819 Der letzte Film seiner Produktion, der noch in denVerleih kam,war der
815 DazuAusführliches imKapitel „Umbrüche: TechnischeNeuerungen,Monopole,Kontingentie-
rung,staatlicheVorgabenundAbhängigkeiten“.
816 Siehe dazu nähere Erläuterungen im Kapitel „Verband der Kurzfilmhersteller: Ausschaltung
derKonkurrenz,SicherungvonEinflusssphären,Eigenwerbung“.
817 Österreichische Film-Zeitung, „Filmsektion der Wiener Allgem. Gewerbegenossenschaft“,
Nr. 27, 8. Juli 1933, S. 2.ÖStA,AdR,BMHV, 581c,Ktn. 3483, Zl. 99935,Ggstd.:KonstituierendeVer-
sammlung der bei der Wiener Allgemeinen Gewerbegenossenschaft inkorporierten Filmerzeuger
undVerleiher, 11. Juli 1933.
818 Siehedazu:ÖStA,AdR,AuswärtigeAngelegenheiten (AAng.),Abteilung(Abt.), 14,Handelspo-
litik, Film- undKinowesen, 1934–1936, Ktn. 265, Grz. 101563/36, Ggstd.: Filmwesen inÖsterreich,
Anfragen, 28. April 1936.Reklame-Presse, „Verband der Kurzfilmhersteller. Mitglieder-Verzeichnis
“,Nr. 2,September1936,S.7.
819WKO,ArchivWien,Gewerbearchiv, Firma „Robert Reich&Co.Gesellschaft fürKinoindustrie,
Filmverleih- und Vertrieb m.b.H.“, Nr. 21242, Gerichtssprengel Wien a31/85a, Firma gelöscht am
12.8.1938,Z. 10758. 8.4 Werbefilmproduzenten imPorträt 187
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Der österreichische Werbefilm
Die Genese eines Genres von seinen Anfängen bis 1938
- Title
- Der österreichische Werbefilm
- Subtitle
- Die Genese eines Genres von seinen Anfängen bis 1938
- Author
- Karin Moser
- Publisher
- De Gruyter Open Ltd
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-11-062230-0
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 316
- Keywords
- Culture of memory, media history, advertising
- Category
- Kunst und Kultur