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eigenesGremiumerarbeitete imAuftragdes „ÖsterreichischenLichtbild-undFilm-
dienstes“ (ÖLFD) des Unterrichtsministeriums sogar Richtlinien für Produktionen,
die sowohl der Firmenreklame als auchder Lehre dienen sollten. Dass auf diesem
Wegeauch„dieKundenvonmorgen“unauffälligumworbenwerdenkonnten,offe-
riertemandenFirmenalsbesonderenBonus.Österreichische,aberauch internatio-
naleFabrikantenwarensichderhieroffenbartenWerbeoptionendurchausbewusst
und reichten immerwieder Filme zur Approbation als Unterrichts- oder auchKul-
turfilme ein, was zudem steuerliche Vorteile mit sich brachte. Hier zeigten sich
jedoch oftmals Unvereinbarkeiten, da die Reklameinhalte denGutachtern desUn-
terrichtsministeriums in vielen Fällen zu augenscheinlich waren. ImHinblick auf
„nationalvolkswirtschaftliche Interessen“warendieSachverständigenaberbeider
Anerkennung österreichischer Werbefilme als Lehr- oder Kulturfilme mitunter
nachsichtiger.
DieReklame-undIndustriewerbefilmehatten–wiedasBeispiel zeigt–nichtnur
eine werbende, sondern auch eine belehrend informative Ausrichtung. Tatsächlich
lagenGenremischformenmitMehrzweckcharakter vor. Je nach Einsatzwaren diese
Produktionen alsWerbe- bzw. Industrie(werbe)film, als Lehr-, Werks-, Image- oder
auchKulturfilmzuverstehen.Charakteristisch fürdieseFilmewar,dass sieaufgrund
ihrer Vielschichtigkeit gewisse Längen aufwiesen– 15Minuten bis zu einer Stunde
Laufzeit warendurchaus üblich. DieKostenfragewar letztlichmit einGrund für die
Tendenz,Genremischformenzukonzipieren,die inden1930er-Jahrennochdurchaus
üblichwaren.DieOption, einenmehrfachenNutzen ausdiesemWerbemittel zu zie-
hen,machtefürvieleBetriebeausökonomischenÜberlegungenSinn.
Noch teurerwurdedieFilmproduktionmitdemAufkommendesTonfilms.Eine
Kostenerhöhung von etwa 140 Prozent wurde veranschlagt, wobei etwaMusikka-
pellen, Komposition, Tontechnik, Material und Leihgebühren für Gerätschaften
beimTonpatentinhaber „Selenophon“ einzurechnenwaren. Die somit zunehmend
prekäre Situation der Kurzfilmhersteller, die nebenWerbe- auch Industrie-, Lehr-
und Kulturfilme produzierten, ließ diese vermehrt gemeinschaftlich agieren. Man
wandte sich 1932 gezielt an das Handelsministerium und bot die eigenen Dienste
an, um zur Propagierung der heimischen Wirtschaft und des Fremdenverkehrs
einen (selbstredend bezahlten) Beitrag zu leisten. Auch die „Selenophon“war an
der Herstellung heimischer Propagandafilme interessiert, da sie das Ton-Monopol
für die Kurzfilmproduktion inÖsterreich innehatte. Die Regierungsverordnung zur
obligatorischen Vorführung von Kurzfilmen im Jahr 1934war letztlich sowohl für
dieWerbefilmproduzenten als auch für die „Selenophon“ ein Erfolg.Weitere Vor-
teilekonntensichdieVertreterderReklamefilmbranche imBereichderFilmkontin-
gentierungverschaffen.
1935 erfolgte schließlichdieGründungdesKurzfilmherstellerverbandes, der es
sichzurAufgabemachte,die InteressendieserProduzentengruppewahrzunehmen.
ImSinneeines„nationalösterreichischenProtektionismus“–dendieVertreterdie-
ses Verbundes gerne ins Spiel brachten – erzielten sie einen Erfolg nach dem
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Der österreichische Werbefilm
Die Genese eines Genres von seinen Anfängen bis 1938
- Title
- Der österreichische Werbefilm
- Subtitle
- Die Genese eines Genres von seinen Anfängen bis 1938
- Author
- Karin Moser
- Publisher
- De Gruyter Open Ltd
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-11-062230-0
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 316
- Keywords
- Culture of memory, media history, advertising
- Category
- Kunst und Kultur