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Etwas näher beleuchtet ist die Schulpolitik jener Zeit und insbesondere des
Dollfuß-Schuschnigg-Regimes,17 die Hochschulpolitik 1918–1938 dagegen ist
bislangkaumerforscht.18
Für dieUniversitätWien und ihre Rechts- und Staatswissenschaftliche Fa-
kultät gebendieDarstellungenvonKurtMühlberger,19WernerOgris20undIlse
Reiter21 einen erstenÜberblick; für denZeitraum1918–1938 liegen zweiDis-
sertationen ausden1980er Jahrenvor, die nützlicheAnhaltspunkte bieten, je-
dochnicht immer zuverlässig sind.22Wasdie anderenbeidenösterreichischen
Universitäten jenerZeit betrifft,23 so ist bezüglich Innsbrucks v.a. dieDarstel-
lungvonOberkofler/Goller24zunennen,dieabernuralskursorischbezeichnet
werdenkann.25DagegenhatdieUniversitätGraz vor einigen Jahrendamit be-
gonnen, ihre Geschichte vertieft in Monographien zu einzelnen Fächern zu
behandeln, hat dieses Projekt allerdings nach vielversprechenden Ansätzen26
offensichtlichbislangnichtbeendenkönnen.EinzelneStudienbeschäftigensich
mitdenBedingungenvonWissenschaft intrawieextramurosuniversitatis imzu
behandelndenZeitraum.27
DiemeistenSpezialuntersuchungenzurGeschichtederWienerFakultätbzw.
derUniversität im 20. Jahrhundert widmen sich deman ihr vorherrschenden
Antisemitismus,28 der NS-Zeit und deren Folgen;29 damit in einem gewissem
17 R. Olechowski, Schulpolitik; Dachs, Austrofaschismus; Pfefferle, Schule – Macht –
Politik.
18 Vgl. aberHöflechner, Baumeister; Ferz, EwigeUniversitätsreform.
19 Mühlberger,UniversitätWien.
20 Ogris, Einhundert Jahre.
21 Reiter, JuristInnenausbildung.
22 Pakes, Beiträge;Vetricek, Lehrer.
23 DasStudiumderRechtswissenschaftenwirdinWienseit1402,inInnsbruckseit1671undin
Graz seit 1778 betrieben. Demgegenüber wurde in Salzburg und in Linz das (1810 abge-
schaffte) juristische Studiumerst nachdemEndedes gegenständlichenBetrachtungszeit-
raumes,nämlich1965 (wieder-)eingeführt; vgl.Olechowski,Rechtsstudium455.
24 Oberkofler/Goller,Geschichte.
25 Vgl. fernerLichtmanegger,Rechts-undStaatswissenschaftlicheFakultät,diezwarv.a.die
Nachkriegszeit behandelt, jedoch teilweise auch auf die Entwicklungen vor 1945 eingeht.
26 Wesener, Römisches Recht; Ibler, Nationalökonomie; Probst, Strafrecht; Wesener,
Privatrecht.Vgl. auchdenAufsatzvonWalter,Graz.
27 Müller, SozialwissenschaftlicheKreativität; Stadler, StudienzumWienerKreis.
28 Die Arbeiten an der vorliegendenMonographie haben gezeigt, wie schwierig es ist, das
PhänomendesAntisemitismus vollständig zu erfassen, ohne selbst eine diskriminierende
Terminologiezuverwenden.HierundimFolgendenwerden jenePersonen,dieZielscheibe
des Antisemitismuswaren, als solche »jüdischerHerkunft« bezeichnet, während die reli-
giöseZugehörigkeit zumJudentummit»mosaischemGlauben«gekennzeichnetwird.
29 GrundlegendRathkolb, Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät; vgl. nunmehr
auchReiter-Zatloukal,AntisemitismusundJuristenstand.Das–ansonstenexzellente–
BuchvonLichtenberger-Fenz»…deutscherAbstammungundMuttersprache«,hält lei-
der nicht,was derUntertitel (»ÖsterreichischeHochschulpolitik in der ErstenRepublik«)
Einleitung 27
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik