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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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II. Habilitationsrecht (KamilaSTAUDIGL-CIECHOWICZ) Mit der Reformation des Universitätswesens nach demRevolutionsjahr 1848 wurdenNormenbezüglichderErlangungder veniadocendi eingeführt.1Diese zunächst als provisorisch eingeführten Vorschriften wurden erst 1888 – also 40 Jahrespäter–novelliert.DieVerordnungvom11.Februar1888betreffenddie HabilitierungderPrivatdozentenanUniversitäten2wurde1918zunächst inden RechtsbestandderRepublikübernommen, aber schonzwei Jahre späterdurch die Vollzugsanweisung des Staatsamtes für Inneres und Unterricht vom 2.September 1920 betreffend die Zulassung und die Lehrtätigkeit der Privat- dozenten an den Hochschulen3 ersetzt. Unter dem autoritären Regime des »Ständestaates« erfolgte eine Abänderung und Ergänzung dieser Vollzugsan- weisung.4 MitdenHabilitationsnormenwurdefestgesetzt,welcheVoraussetzungeneine Person erfüllenmusste, um an einer Universität zu lehren. Die Habilitierung diente zurErlangungder Lehrbefugnis als Privatdozent.DerBewerbermusste das entsprechendeDoktoratsstudium absolviert haben. Die Absolvierung des Studiumsmusstezumindestzwei Jahrezurückliegen.AlszweiteVoraussetzung wurde die Vorlage einer gedruckten veröffentlichten Habilitationsschrift ge- fordert, »welche nach wissenschaftlicher Methode ein Problem derjenigen Wissenschaft selbständig behandelte, für welche sich der Bewerber zu habili- tierenbeabsichtigt[e]«.5DasAnsuchenmusstebeimProfessorenkollegiumder betreffenden Fakultät eingebracht werden. Als Beilagenwaren ein Lebenslauf 1 MinErl 19. 12. 1848 RGBl Ergänzungsband Nr.37, womit eine provisorische Anordnung bezüglichderHabilitirungderPrivat-Docentenkundgemachtwird. 2 VO11.2. 1888RGBl19/1888betreffenddieHabilitierungderPrivatdozentenanUniversitäten (HabilVO1888). 3 Vollzugsanweisung2.9. 1920StGBl415/1920betreffenddieZulassungunddieLehrtätigkeit derPrivatdozentenandenHochschulen (HabilN1920). 4 VO 23.5. 1934 BGBl 34/1934 womit die Vollzugsanweisung 2.9. 1920 StGBl 415/1920 be- treffend die Zulassung unddie Lehrtätigkeit der Privatdozenten an denHochschulen (Ha- bilitationsnorm)abgeändertwird. 5 §3Abs.1HabilVO1888.
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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