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II. Habilitationsrecht (KamilaSTAUDIGL-CIECHOWICZ)
Mit der Reformation des Universitätswesens nach demRevolutionsjahr 1848
wurdenNormenbezüglichderErlangungder veniadocendi eingeführt.1Diese
zunächst als provisorisch eingeführten Vorschriften wurden erst 1888 – also
40 Jahrespäter–novelliert.DieVerordnungvom11.Februar1888betreffenddie
HabilitierungderPrivatdozentenanUniversitäten2wurde1918zunächst inden
RechtsbestandderRepublikübernommen, aber schonzwei Jahre späterdurch
die Vollzugsanweisung des Staatsamtes für Inneres und Unterricht vom
2.September 1920 betreffend die Zulassung und die Lehrtätigkeit der Privat-
dozenten an den Hochschulen3 ersetzt. Unter dem autoritären Regime des
»Ständestaates« erfolgte eine Abänderung und Ergänzung dieser Vollzugsan-
weisung.4
MitdenHabilitationsnormenwurdefestgesetzt,welcheVoraussetzungeneine
Person erfüllenmusste, um an einer Universität zu lehren. Die Habilitierung
diente zurErlangungder Lehrbefugnis als Privatdozent.DerBewerbermusste
das entsprechendeDoktoratsstudium absolviert haben. Die Absolvierung des
Studiumsmusstezumindestzwei Jahrezurückliegen.AlszweiteVoraussetzung
wurde die Vorlage einer gedruckten veröffentlichten Habilitationsschrift ge-
fordert, »welche nach wissenschaftlicher Methode ein Problem derjenigen
Wissenschaft selbständig behandelte, für welche sich der Bewerber zu habili-
tierenbeabsichtigt[e]«.5DasAnsuchenmusstebeimProfessorenkollegiumder
betreffenden Fakultät eingebracht werden. Als Beilagenwaren ein Lebenslauf
1 MinErl 19. 12. 1848 RGBl Ergänzungsband Nr.37, womit eine provisorische Anordnung
bezüglichderHabilitirungderPrivat-Docentenkundgemachtwird.
2 VO11.2. 1888RGBl19/1888betreffenddieHabilitierungderPrivatdozentenanUniversitäten
(HabilVO1888).
3 Vollzugsanweisung2.9. 1920StGBl415/1920betreffenddieZulassungunddieLehrtätigkeit
derPrivatdozentenandenHochschulen (HabilN1920).
4 VO 23.5. 1934 BGBl 34/1934 womit die Vollzugsanweisung 2.9. 1920 StGBl 415/1920 be-
treffend die Zulassung unddie Lehrtätigkeit der Privatdozenten an denHochschulen (Ha-
bilitationsnorm)abgeändertwird.
5 §3Abs.1HabilVO1888.
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik