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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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gegen die des Herrn Prodekans v. Voltelini angenommen«,30 aus welchen Gründen Voltelini dem Beschluss nicht beitreten wollte, ist unbekannt. Am folgendenTag beschloss allerdings das ProfessorenkollegiumderRechts- und StaatswissenschaftlichenFakultät einstimmig,Ausländer an ihrer Fakultät un- beschränkt zuzulassen, ihnen jedoch keine Gebührenbefreiungen zuzuerken- nen.31Die vomAkademischen Senat gefasstenBeschlüssewurdenvomUnter- staatssekretärfürUnterrichtnurinmodifizierterFormbestätigt,sosollteessich nurumNotbestimmungen für Studien, die einenArbeitsplatz (bspw. in einem Labor) benötigten, handeln und auf das Sommersemester 1919 unddasWin- tersemester 1920 beschränken. Weiters wurden die Bestimmungen dem ver- fassungsrechtlichenRahmen angepasst, da es nicht anging, »bei den deutsch- österreichischen Staatsangehörigen grundsätzlich zwei nach Nationalitäten getrennteGruppenzuunterscheiden«32. Die antisemitischenPostulatewurdennicht nuruniversitätsintern erhoben, sondernfandenauchihrenWiderhall inderzeitgenössischenPresse.Sodruckte dieReichspostam10.Dezember1922aufderTitelseiteeinenArtikeldesRektors der Universität Wien, Karl Diener, mit dem Titel »Das Memorandum der deutschenStudentenschaft«.Darinkommentierteer folgendeForderungender deutschenStudentenschaft, die am27.November 1922 andasRektoratheran- getragenwordenwaren: »DerhoheakademischeSenatmögebeschließen: 1. daßnurProfessorendeutscherAbstammungundMuttersprache zuRekto- ren, Dekanenund sonstigenAmtswaltern der akademischen Behörden ge- wähltwerdenkönnen; 2. einenNumerus clausus, nachdemnur 10%derGesamtzahl der Lehrenden jüdischerAbstammungseinkönnen; 3. endlich denNumerus clausus durchzuführen, nach demnur 10%derGe- samtzahlderStudierenden jüdischerAbstammungseinkönnen.« Diener begrüßte dieses Memorandum »als geeignete Grundlage für weitere Verhandlungen«, legte es am7.Dezember 1922 demAkademischen Senat vor und setze »eine Kommission zur weiteren Beratung der Angelegenheit« ein. Gleichzeitig stellte er bedauernd fest, dass eineAusgrenzung jüdischer Studie- 30 Protokoll der Sitzungvom6.12. 1918,UAW,Akademischer SenatGZ290 ex1918/19 [ein- geordnet inGZ268ex1918/19]. 31 Beschlüsse des Professorenkollegiums der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät vom7.12. 1918,UAW,Akademischer SenatGZ290 ex1918/19 [eingeordnet inGZ268 ex 1918/19]. 32 SchreibenGlöckelsandasRektoratderUniversitätWienvom7.4.1919,UAW,Akademischer SenatGZ268ex1918/19. StudienrechtundStudienbedingungen 109
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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