Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Seite - 109 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 109 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Bild der Seite - 109 -

Bild der Seite - 109 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Text der Seite - 109 -

gegen die des Herrn Prodekans v. Voltelini angenommen«,30 aus welchen Gründen Voltelini dem Beschluss nicht beitreten wollte, ist unbekannt. Am folgendenTag beschloss allerdings das ProfessorenkollegiumderRechts- und StaatswissenschaftlichenFakultät einstimmig,Ausländer an ihrer Fakultät un- beschränkt zuzulassen, ihnen jedoch keine Gebührenbefreiungen zuzuerken- nen.31Die vomAkademischen Senat gefasstenBeschlüssewurdenvomUnter- staatssekretärfürUnterrichtnurinmodifizierterFormbestätigt,sosollteessich nurumNotbestimmungen für Studien, die einenArbeitsplatz (bspw. in einem Labor) benötigten, handeln und auf das Sommersemester 1919 unddasWin- tersemester 1920 beschränken. Weiters wurden die Bestimmungen dem ver- fassungsrechtlichenRahmen angepasst, da es nicht anging, »bei den deutsch- österreichischen Staatsangehörigen grundsätzlich zwei nach Nationalitäten getrennteGruppenzuunterscheiden«32. Die antisemitischenPostulatewurdennicht nuruniversitätsintern erhoben, sondernfandenauchihrenWiderhall inderzeitgenössischenPresse.Sodruckte dieReichspostam10.Dezember1922aufderTitelseiteeinenArtikeldesRektors der Universität Wien, Karl Diener, mit dem Titel »Das Memorandum der deutschenStudentenschaft«.Darinkommentierteer folgendeForderungender deutschenStudentenschaft, die am27.November 1922 andasRektoratheran- getragenwordenwaren: »DerhoheakademischeSenatmögebeschließen: 1. daßnurProfessorendeutscherAbstammungundMuttersprache zuRekto- ren, Dekanenund sonstigenAmtswaltern der akademischen Behörden ge- wähltwerdenkönnen; 2. einenNumerus clausus, nachdemnur 10%derGesamtzahl der Lehrenden jüdischerAbstammungseinkönnen; 3. endlich denNumerus clausus durchzuführen, nach demnur 10%derGe- samtzahlderStudierenden jüdischerAbstammungseinkönnen.« Diener begrüßte dieses Memorandum »als geeignete Grundlage für weitere Verhandlungen«, legte es am7.Dezember 1922 demAkademischen Senat vor und setze »eine Kommission zur weiteren Beratung der Angelegenheit« ein. Gleichzeitig stellte er bedauernd fest, dass eineAusgrenzung jüdischer Studie- 30 Protokoll der Sitzungvom6.12. 1918,UAW,Akademischer SenatGZ290 ex1918/19 [ein- geordnet inGZ268ex1918/19]. 31 Beschlüsse des Professorenkollegiums der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät vom7.12. 1918,UAW,Akademischer SenatGZ290 ex1918/19 [eingeordnet inGZ268 ex 1918/19]. 32 SchreibenGlöckelsandasRektoratderUniversitätWienvom7.4.1919,UAW,Akademischer SenatGZ268ex1918/19. StudienrechtundStudienbedingungen 109
zurück zum  Buch Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938"
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938