Page - 114 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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fession, welcher jedoch in Oesterreichisch-Schlesien geboren und heimatbe-
rechtigt istundander juristischenFakultätderk.k.WienerUniversität studirt,
zustehen soll.«43Mittellose Studierende, die aus demHerzogtumSchlesien an
die Universität Wien kamen, konnten sich seit dem Studienjahr 1894/95 um
diesesStipendiumbewerben.
EinweiteresStipendiumwandtesichausdrücklichanweiblicheStudierende
derRechts- undStaatswissenschaften, dieDr. EdmundWeissel-Stiftung für Jus
studierende Frauen. EdmundWeissel warHof- undGerichtsadvokat gewesen
undVater zweier Töchter, die selbst erfolgreich studiert hatten, Josefine und
ElisabethWeissel. Nach seinem Tod im Jahre 1917 haben »eine Anzahl von
Freunden und Verehrern… beschlossen, zur bleibenden Erinnerung an die
VerdienstediesesedlenMannesdasAndenkendesselbendadurchzuehrenund
dauerndzuerhalten,dasseine›Dr.EdmundWeissel-StiftungfürJusstudierende
Frauen‹ ins Lebengerufenwerde, ausderenErträgnis Stipendien anweibliche
Studierende der Rechts- und Staatswissenschaft zur Verleihung gelangen sol-
len.«44 In §4 hielt der imApril 1921 verfasste Stiftbrief deutlich fest: »[Z]ur
BewerbungumdieseStiftungzugelassene[…]Frauengehörenauchdiejenigen,
welche demStudiumder Staatswissenschaften an einerUniversität in derRe-
publikÖsterreichals ordentlicheHörerinnenobliegen.«Nachder stiftungsbe-
hördlichen Genehmigung vom Februar 1922 konnten sich »würdige und be-
dürftige«StudentinnenumdiesesStipendiumbewerben.
AndereStifter jener Jahre schienenvonderZulassungvonFrauenzumStu-
diumwenigerangetangewesenzuseinundwidmetenihrGeldausdrücklichnur
männlichen Studierenden, wie etwa der 1925 verstorbene städtische Rech-
nungsrat Rudolf Dub, der in seinemTestament angeordnet hatte: »MeineDe-
potscheineundEinlagebüchersowieLosesindimkleinenbraunenKasten.Alles
imZimmerund inderKücheBefindlichegehörtmeinemBruder, sowie 1
4 mei-
nesVermögens; der Rest, 3
4 , gehört humanen Zwecken und zwar stifte ich ein
Stipendiumvon 2Millionen Zinsenerträgnis (Zinsen) Kronen, für immer zu-
gewendet zwei vollständig mittellosen Studenten derWiener Universität, ka-
tholischer Confession.«45Der Stiftbrief wird in §3 konkret: »Die Zinsen des
Stiftungskapitals sind je zur Hälfte zur Dotierung von zwei Stipendien für
mittelloseStudierendemännlichenGeschlechteszuverwenden,diekatholischer
KonfessionunddeutscherNationsind.«
WerarmwarunddennochanderRechts-undStaatswissenschaftlichenFa-
kultät studierenwollte,musste demnach neben demNachweis seiner Bedürf-
tigkeit nochweitere, von den jeweiligen Stifter/innen erstellte Kriterien (Ge-
43 Stiftbrief FranzArnt’sches Juristen-Stipendium,UAW,SenatS. 144.1.
44 Stiftbrief Dr. EdmundWeissel-Stiftung für Jus studierende Frauen, UAW, Senat S. 142.32.
45 StiftbriefRudolfDubStipendien-Stiftung,UAW,SenatsaktenS. 144.16.
Allgemeines114
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik