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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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fession, welcher jedoch in Oesterreichisch-Schlesien geboren und heimatbe- rechtigt istundander juristischenFakultätderk.k.WienerUniversität studirt, zustehen soll.«43Mittellose Studierende, die aus demHerzogtumSchlesien an die Universität Wien kamen, konnten sich seit dem Studienjahr 1894/95 um diesesStipendiumbewerben. EinweiteresStipendiumwandtesichausdrücklichanweiblicheStudierende derRechts- undStaatswissenschaften, dieDr. EdmundWeissel-Stiftung für Jus studierende Frauen. EdmundWeissel warHof- undGerichtsadvokat gewesen undVater zweier Töchter, die selbst erfolgreich studiert hatten, Josefine und ElisabethWeissel. Nach seinem Tod im Jahre 1917 haben »eine Anzahl von Freunden und Verehrern… beschlossen, zur bleibenden Erinnerung an die VerdienstediesesedlenMannesdasAndenkendesselbendadurchzuehrenund dauerndzuerhalten,dasseine›Dr.EdmundWeissel-StiftungfürJusstudierende Frauen‹ ins Lebengerufenwerde, ausderenErträgnis Stipendien anweibliche Studierende der Rechts- und Staatswissenschaft zur Verleihung gelangen sol- len.«44 In §4 hielt der imApril 1921 verfasste Stiftbrief deutlich fest: »[Z]ur BewerbungumdieseStiftungzugelassene[…]Frauengehörenauchdiejenigen, welche demStudiumder Staatswissenschaften an einerUniversität in derRe- publikÖsterreichals ordentlicheHörerinnenobliegen.«Nachder stiftungsbe- hördlichen Genehmigung vom Februar 1922 konnten sich »würdige und be- dürftige«StudentinnenumdiesesStipendiumbewerben. AndereStifter jener Jahre schienenvonderZulassungvonFrauenzumStu- diumwenigerangetangewesenzuseinundwidmetenihrGeldausdrücklichnur männlichen Studierenden, wie etwa der 1925 verstorbene städtische Rech- nungsrat Rudolf Dub, der in seinemTestament angeordnet hatte: »MeineDe- potscheineundEinlagebüchersowieLosesindimkleinenbraunenKasten.Alles imZimmerund inderKücheBefindlichegehörtmeinemBruder, sowie 1 4 mei- nesVermögens; der Rest, 3 4 , gehört humanen Zwecken und zwar stifte ich ein Stipendiumvon 2Millionen Zinsenerträgnis (Zinsen) Kronen, für immer zu- gewendet zwei vollständig mittellosen Studenten derWiener Universität, ka- tholischer Confession.«45Der Stiftbrief wird in §3 konkret: »Die Zinsen des Stiftungskapitals sind je zur Hälfte zur Dotierung von zwei Stipendien für mittelloseStudierendemännlichenGeschlechteszuverwenden,diekatholischer KonfessionunddeutscherNationsind.« WerarmwarunddennochanderRechts-undStaatswissenschaftlichenFa- kultät studierenwollte,musste demnach neben demNachweis seiner Bedürf- tigkeit nochweitere, von den jeweiligen Stifter/innen erstellte Kriterien (Ge- 43 Stiftbrief FranzArnt’sches Juristen-Stipendium,UAW,SenatS. 144.1. 44 Stiftbrief Dr. EdmundWeissel-Stiftung für Jus studierende Frauen, UAW, Senat S. 142.32. 45 StiftbriefRudolfDubStipendien-Stiftung,UAW,SenatsaktenS. 144.16. Allgemeines114
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938