Page - 122 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Image of the Page - 122 -
Text of the Page - 122 -
holdaregularacademicposthehadkeptupscholarly interestsandhadwritten
severalbooks thatattracted favourable attention.«66
Auf die Bedeutung der außeruniversitärenVereinigungen und Zusammen-
künfte für die Karrieren der Rechts- und Staatswissenschafter/innenwird im
Kapitel »ExtraMuros«gesondert eingegangen.
C. DasHochschulerziehungsgesetz193567 (TamaraEHS)
ZwischendemereignisreichenJahr1934unddemJuliabkommen1936bildetedas
Jahr1935 fürÖsterreichoberflächlichgeseheneinengewissenRuhepol.Eswaren
allerdings Monate innenpolitischer Weichenstellungen, die teilweise bis in die
ZweiteRepublikausstrahlten68, nichtzuletzt inderHochschulgesetzgebung.
DieZusammensetzungderRegierungwarauchnachderErmordungKanzler
Dollfuß‹ bis Oktober 1935 unverändert geblieben, womit die Weiterführung
seiner Politik gewährleistet sein sollte – »Ein Toter führt uns an«, wie es im
Dollfuß-Liedhieß.Wurde zwarweiterhin das ständischePrinzipderMai-Ver-
fassungnicht eingelöst, so arbeitetemandochamchristlichenundamautori-
tären.AllesRechtleitetesichnichtmehrvomVolk,sondernvonGottab.Zudem
betrieb die Regierung Kurt Schuschniggs die Militarisierung sämtlicher Le-
bensbereiche. Denndie austrofaschistischeDiktatur69 etablierte sichmaßgeb-
lichunterdemEindruckderBedrohungdurchdenNationalsozialismusHitler-
Deutschlands. Es galt, innerhalb des Deutschtums das spezifischÖsterreichi-
schealsTeilderchristlich-abendländischenKulturzu(er)findenunddaraufdie
Wehrhaftigkeit des »österreichischenMenschen« aufzubauen. Entsprechende
pädagogischeMaßnahmenwurden imTurnwesen, inder Schule, inder außer-
schulischenErziehungundebensoandenUniversitätengesetzt.
Am 1. Juli 1935 wurden zwei Hochschulgesetze kundgemacht, die der
HochschulautonomieeinEndesetzten, indemsiedenideologischenZugriffauf
Universität und Studierende regelten: das Hochschulermächtigungsgesetz
(BGBl266/1935) und das Hochschulerziehungsgesetz (BGBl267/1935). Im
Folgendenwird anhand derMinisterrats- und Bundestagsprotokolle kurz die
66 Memorandum, StacyMay (Antwort auf dieBeantragung einesGrants-in-Aid), 15. 3. 1939,
Rockefeller Archive Center, RecordGroup 1.1.200/364/4319; zit.n. Feichtinger,Wissen-
schaft zwischendenKulturen330.
67 Die InhaltediesesKapitels sind teilidentmitEhs,ÖsterreichischerMensch.
68 Vgl.Mikoletzky,Vorwort IX.
69 EineSelbstbezeichnungdesRegimes lautetenachRichardSteidle,demGründerderTiroler
Heimwehr und 1933–34 Bundeskommissär für Propaganda: »Diktatur des gesunden
Hausverstandes« (vgl.Klotz,SturmüberÖsterreich48).
Allgemeines122
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik