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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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GenesedesfürdieStudienanderRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät besonders relevantenHochschulerziehungsgesetzesgeschildert: NachAusarbeitung des Gesetzesentwurfs durch den Staatssekretär fürUn- terricht,HansPernter,wurde inderMinisterratssitzungvom24.Mai 1935der Beschluss gefasst, den Entwurf des Hochschulerziehungsgesetzes an die vor- beratenden Organe zu übermitteln. Nach Eingang der Pflichtgutachten des Staatsrates und des Bundeskulturrates stand in der Ministerratssitzung vom 14. Juni1935diegeänderteFassungzurBeratung.Pernter legtegleichzeitigmit denGutachteneinenentsprechendabgeändertenGesetzesentwurfvor.Während der Staatsrat keine Änderungsvorschläge eingebracht hatte, wollte der Bun- deskulturratunter anderemstatt lediglich »imGeiste vaterländischerGemein- schaft«dieWendung»imGeisteösterreichischervaterländischerGemeinschaft« gebraucht sehen, um sich vom nationalsozialistischen Gebrauch desWortes »Vaterland« abzugrenzen. Weiters beantragte der Bundeskulturrat, dasWort »Hochschullager« durch »Einrichtung eines Gemeinschaftslebens (Feriallager u.a.)« zu ersetzen, umnicht alsNachahmung reichsdeutscherVerhältnisse ge- deutet zuwerden. Pernter schloss sich in seinemVortrag diesenBedenken je- dochnicht anundplädierte für dieBeibehaltungvon»Hochschullager«, denn dieseBezeichnungsei »prägnant, einprägsamundhatBeziehungenzurganzen Ideologie der Jugendbewegung, was vomGesichtspunkte der Popularisierung derEinrichtungnichtunwichtig ist«.70 Außerdemhatte PernterÄnderungswünsche derWehrverbände in denGe- setzestext eingearbeitet. Statt der »Leibesübungen« des ursprünglichen Ent- wurfeshießesnun»vormilitärischeÜbungen«.DieserTerminusbewirktedann aber nicht nur, dass die Teilnahmeverpflichtung auf männliche Studierende beschränktwar,sondernPernterstellteimMinisterratauchzurDiskussion,»ob nicht die Verwendung des Ausdrucks ›vormilitärische Uebungen‹ zu irgend- welchen aussenpolitischenRekriminationen imHinblicke auf gewisseBestim- mungen des Friedensvertrages Anlass geben könnte«.71 Justizminister Egon Berger-Waldenegg antwortete, dass »vom Standpunkt des Friedensvertrages […],wennmanesgenaunehme, gegendieVerwendungdesAusdruckes ›vor- militärischeÜbungen‹ […]gewisse staatspolitischeBedenkenvorliegen [wür- den]. Praktisch würden sich aber wohl keine Schwierigkeiten ergeben«.72 So blieb esbeidenvormilitärischenÜbungen. Schließlichkam–nachPrüfungdurchdenRechtsausschussam25. Juni1935 – die überarbeitete Gesetzesvorlage in der neunten Sitzung des Bundestags am26. Juni als zweiter Tagesordnungspunkt (nach demHochschulermächti- 70 Pernter,Ministerratsvortrag6 (ÖStAAVA,Gesetze, 24, 1935,Fasz.4766). 71 Ebd. 72 Vgl.Enderle-Burcel, Protokolle 58. DasHochschulerziehungsgesetz1935 123
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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