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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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gungsgesetz) zur Verhandlung. Ludwig Adamovich erstattete Bericht, pries zuerst dieErfolge auf denbeidenbisherigenAufgabengebietenderHochschu- len, Forschung und Lehre, und fuhr fort: »Dieser Verdienste der österreichi- schenHochschulen inDankbarkeit zu gedenken, erscheintmir einGebot der Gerechtigkeit in der Stunde, in der in den organisatorischen Aufbau unserer HochschuleneinneuerGedankeeingefügt,inderdieheutegegebenenAufgaben derwissenschaftlichen ForschungundLehre durch eine neue, dritte Aufgabe, die staatsbürgerlicher Erziehung der Studierenden, ergänzt werden sollen.« Adamovich stellte die drei Mittel vor, durch die jene Aufgabe erfüllt werden sollte, nämlich erstens die Einführung von Pflichtvorlesungen über weltan- schauliche und staatsbürgerliche Erziehung sowie über die ideellen und ge- schichtlichenGrundlagendesösterreichischenStaates,zweitensdieEinführung vormilitärischerÜbungen,unddrittens»dieEinführungeinesGemeinschafts- lebensder Studierenden inHochschullagern […], indeneneinerseits vormili- tärischeÜbungenabgehaltenundgemeinnützigeArbeitenverrichtet,anderseits auchVorträgeundAussprachenüberGegenständedesweltanschaulichenund vaterländischen Gedankengutes veranstaltet werden sollen«.73Der Bundestag beschlossdaraufhindieunveränderteAnnahmederGesetzesvorlage. Das Hochschulerziehungsgesetz ist im Zusammenhang mit der austro- faschistischen InstrumentalisierungvonSchule undUniversität zu sehen,weil (Hoch-)Schulpolitik seit jeher imKernGesellschaftspolitik ist. Bereits imMai 1933wardieForderungnachvaterländischerErziehungandenSchulengestellt undperErlass angeordnetworden,dass »die indenvaterländischenBildungs- güternenthaltenenWerteinsolcherWeiseandieJugendherangebrachtwerden, dasssievonihr freudigaufgenommenundbejahenderlebtwerdenunddasssie sich schließlich durch stete Pflege zu Persönlichkeitswerten gestalten.«74Kurt Schuschnigg hatte sich erst den Lehrplanänderungen an Schulen gewidmet, darauf folgend jenen an den Universitäten. Schon 1934 wurden vorläufige Lehrpläne fürHaupt- undMittelschulen erstellt, außerdemwieder Betragens- noten indenReifezeugnissen eingeführt,womit politisch tätige Schüler/innen mitderSittennote»Nichtentsprechend«rechnenmussten–unddadurchnicht zum Hochschulstudium zugelassen wurden.1935 gab es einen endgültigen neuen Mittelschullehrplan, der neben vormilitärischen Erziehungselementen für dieAbschlussklasse denGegenstand »Vaterlandskunde« vorsahundunter anderem die »Erziehung zur Hingabe an ein christliches, deutsches, freies Österreich«zumZielhatte.75 73 Adamovich inderSitzungdesBundestagesvom26.6.1935, StPBT83 f. 74 Erlassvom12.5.1933. 75 Vgl. denMittelschullehrplan imVerordnungsblatt desBMfürUnterricht 1935/30. Zur au- strofaschistischenSchulpolitiknäherDachs,Austrofaschismus282. Allgemeines124
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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