Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Seite - 124 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 124 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Bild der Seite - 124 -

Bild der Seite - 124 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Text der Seite - 124 -

gungsgesetz) zur Verhandlung. Ludwig Adamovich erstattete Bericht, pries zuerst dieErfolge auf denbeidenbisherigenAufgabengebietenderHochschu- len, Forschung und Lehre, und fuhr fort: »Dieser Verdienste der österreichi- schenHochschulen inDankbarkeit zu gedenken, erscheintmir einGebot der Gerechtigkeit in der Stunde, in der in den organisatorischen Aufbau unserer HochschuleneinneuerGedankeeingefügt,inderdieheutegegebenenAufgaben derwissenschaftlichen ForschungundLehre durch eine neue, dritte Aufgabe, die staatsbürgerlicher Erziehung der Studierenden, ergänzt werden sollen.« Adamovich stellte die drei Mittel vor, durch die jene Aufgabe erfüllt werden sollte, nämlich erstens die Einführung von Pflichtvorlesungen über weltan- schauliche und staatsbürgerliche Erziehung sowie über die ideellen und ge- schichtlichenGrundlagendesösterreichischenStaates,zweitensdieEinführung vormilitärischerÜbungen,unddrittens»dieEinführungeinesGemeinschafts- lebensder Studierenden inHochschullagern […], indeneneinerseits vormili- tärischeÜbungenabgehaltenundgemeinnützigeArbeitenverrichtet,anderseits auchVorträgeundAussprachenüberGegenständedesweltanschaulichenund vaterländischen Gedankengutes veranstaltet werden sollen«.73Der Bundestag beschlossdaraufhindieunveränderteAnnahmederGesetzesvorlage. Das Hochschulerziehungsgesetz ist im Zusammenhang mit der austro- faschistischen InstrumentalisierungvonSchule undUniversität zu sehen,weil (Hoch-)Schulpolitik seit jeher imKernGesellschaftspolitik ist. Bereits imMai 1933wardieForderungnachvaterländischerErziehungandenSchulengestellt undperErlass angeordnetworden,dass »die indenvaterländischenBildungs- güternenthaltenenWerteinsolcherWeiseandieJugendherangebrachtwerden, dasssievonihr freudigaufgenommenundbejahenderlebtwerdenunddasssie sich schließlich durch stete Pflege zu Persönlichkeitswerten gestalten.«74Kurt Schuschnigg hatte sich erst den Lehrplanänderungen an Schulen gewidmet, darauf folgend jenen an den Universitäten. Schon 1934 wurden vorläufige Lehrpläne fürHaupt- undMittelschulen erstellt, außerdemwieder Betragens- noten indenReifezeugnissen eingeführt,womit politisch tätige Schüler/innen mitderSittennote»Nichtentsprechend«rechnenmussten–unddadurchnicht zum Hochschulstudium zugelassen wurden.1935 gab es einen endgültigen neuen Mittelschullehrplan, der neben vormilitärischen Erziehungselementen für dieAbschlussklasse denGegenstand »Vaterlandskunde« vorsahundunter anderem die »Erziehung zur Hingabe an ein christliches, deutsches, freies Österreich«zumZielhatte.75 73 Adamovich inderSitzungdesBundestagesvom26.6.1935, StPBT83 f. 74 Erlassvom12.5.1933. 75 Vgl. denMittelschullehrplan imVerordnungsblatt desBMfürUnterricht 1935/30. Zur au- strofaschistischenSchulpolitiknäherDachs,Austrofaschismus282. Allgemeines124
zurück zum  Buch Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938"
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938