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wissenschaftliche Staatsprüfung abgeschlossenen staatswissenschaftli-
chenAbschnittgeschiedenwerdenundwennja,welcheZeiträumesollen
deneinzelnenAbschnittenzugewiesenwerden?
3. Soll ein obligatorisches Kolleg »Einführung in die Rechts- und Staats-
wissenschaften« imerstenStudienabschnitte eingeführtwerden?
4. Soll ein obligatorischesKolleg über »Gesellschaftslehre« im ersten Stu-
dienabschnitte eingeführtwerden?
5. Soll die Zahl derVorlesungsstundendesRömischenRechtes, desDeut-
schenRechtesunddesKirchenrechtes reduziertwerdenundwenn ja, in
welchemAusmaße?
6. Soll die bisher im ersten Studienabschnitte obligate Vorlesung über
österreichischeReichsgeschichte ausgeschiedenunddurcheine imdrit-
ten(staatswissenschaftlichen)StudienabschnitteobligateVorlesungüber
ÖsterreichischeVerfassungsgeschichte (3Stunden) ersetztwerden?
7. SolldiebisherobligateVorlesungüberGeschichtederRechtsphilosophie
ausgeschieden und durch eine solche über allgemeine Staatslehre (3
Stunden) imdrittenStudienabschnitte ersetztwerden?
8. Soll die bisher im ersten Studienabschnitte obligateVorlesung auf dem
Gebiete der Philosophie (4 Stunden) und die weitere obligate, an der
philosophischen Fakultät zu hörende, 3stündige Vorlesung ausgeschie-
denwerden?
9. Soll dieVorlesungüberVölkerrecht (3Stunden)obligat erklärtwerden?
II. Studienbetrieb
1. Sollen obligatorischeÜbungen eingeführt und genügendeZeugnisseüber
dieselben als Bedingung für die Zulassung zudenStaatsprüfungen festge-
setztwerden,wenn ja, auswelchenDisziplinen sollendieseÜbungenvor-
geschriebenwerden?
2. SollenRepetitorienundLehrbücherempfohlenwerden?
III. Prüfungen
1. Sollen schriftlicheKlausurarbeiten bei den Staatsprüfungen eingeführt
werden,undwenn ja, auswelchenFächern?
2. Soll beidenmündlichenStaatsprüfungendieBeantwortungeinerFrage
inzusammenhängenderRedegefordertwerden?
3. Soll die Österreichische Reichsgeschichte bei der rechtshistorischen
StaatsprüfungalsPrüfungsgegenstandausgeschiedenwerden?
4. Soll die Österreichische Verfassungsgeschichte bei der staatswissen-
schaftlichen Staatsprüfung als Prüfungsgegenstand eingeführtwerden?
5. Soll das Völkerrecht als Prüfungsgegenstand bei der staatswissen-
schaftlichenStaatsprüfungeingeführtwerden?
Allgemeines 137
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik