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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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wissenschaftliche Staatsprüfung abgeschlossenen staatswissenschaftli- chenAbschnittgeschiedenwerdenundwennja,welcheZeiträumesollen deneinzelnenAbschnittenzugewiesenwerden? 3. Soll ein obligatorisches Kolleg »Einführung in die Rechts- und Staats- wissenschaften« imerstenStudienabschnitte eingeführtwerden? 4. Soll ein obligatorischesKolleg über »Gesellschaftslehre« im ersten Stu- dienabschnitte eingeführtwerden? 5. Soll die Zahl derVorlesungsstundendesRömischenRechtes, desDeut- schenRechtesunddesKirchenrechtes reduziertwerdenundwenn ja, in welchemAusmaße? 6. Soll die bisher im ersten Studienabschnitte obligate Vorlesung über österreichischeReichsgeschichte ausgeschiedenunddurcheine imdrit- ten(staatswissenschaftlichen)StudienabschnitteobligateVorlesungüber ÖsterreichischeVerfassungsgeschichte (3Stunden) ersetztwerden? 7. SolldiebisherobligateVorlesungüberGeschichtederRechtsphilosophie ausgeschieden und durch eine solche über allgemeine Staatslehre (3 Stunden) imdrittenStudienabschnitte ersetztwerden? 8. Soll die bisher im ersten Studienabschnitte obligateVorlesung auf dem Gebiete der Philosophie (4 Stunden) und die weitere obligate, an der philosophischen Fakultät zu hörende, 3stündige Vorlesung ausgeschie- denwerden? 9. Soll dieVorlesungüberVölkerrecht (3Stunden)obligat erklärtwerden? II. Studienbetrieb 1. Sollen obligatorischeÜbungen eingeführt und genügendeZeugnisseüber dieselben als Bedingung für die Zulassung zudenStaatsprüfungen festge- setztwerden,wenn ja, auswelchenDisziplinen sollendieseÜbungenvor- geschriebenwerden? 2. SollenRepetitorienundLehrbücherempfohlenwerden? III. Prüfungen 1. Sollen schriftlicheKlausurarbeiten bei den Staatsprüfungen eingeführt werden,undwenn ja, auswelchenFächern? 2. Soll beidenmündlichenStaatsprüfungendieBeantwortungeinerFrage inzusammenhängenderRedegefordertwerden? 3. Soll die Österreichische Reichsgeschichte bei der rechtshistorischen StaatsprüfungalsPrüfungsgegenstandausgeschiedenwerden? 4. Soll die Österreichische Verfassungsgeschichte bei der staatswissen- schaftlichen Staatsprüfung als Prüfungsgegenstand eingeführtwerden? 5. Soll das Völkerrecht als Prüfungsgegenstand bei der staatswissen- schaftlichenStaatsprüfungeingeführtwerden? Allgemeines 137
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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