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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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e. ReformversuchederStudienordnungbis1935 Die Stimmen, die sich für eineReformdesRechtsstudiums aussprachen, ver- stummtenauchnachderEinführungderPflichtübungennicht. Sowohl inden juristischenZeitschriften,44alsauchininteruniversitärerKorrespondenzfinden sich Vorschläge zur Verbesserung der Studienordnung. Die Forderungen reichtenvonderbereits inderMonarchiepostuliertenKürzungder rechtshis- torischenFächerzugunstenderdogmatischenmitbesondererBerücksichtigung der »wirtschaftlichen Fächer« und der »strafrechtlichenHilfswissenschaften« biszumRufnachderAbschaffungderRigorosenundderEinführungvoneiner »rechtswissenschaftliche[n]HausarbeitundKlausurarbeitenausdenobligaten Prüfungsfächern vor dermündlichen judiziellen und staatswissenschaftlichen Staatsprüfung,wobeidasThemaderHausarbeitvomPrüfungskandidatenselbst gewählt werden kann.«45Auch dieWiener Fakultät beteiligte sich an derDis- kussion–sotrugsiesich1927»mitdemGedankeneinerStudienreform«,46diese wurdeEndeder1930erJahreauchvonderRegierunginAngriffgenommen.Der WienerFakultät schwebteein»zweisemestriger rechtsgeschichtlicherUnterbau fürdiebeidenStudienzweige–Rechts-undStaatswissenschaften[…][vor], so dass der Studierende erst nach einem zweisemestrigenVorstudium, während welches er sichüberdas gesamteGebiet derRechts- undStaatswissenschaften [Anm.hierfehltwohl:einenÜberblickverschaffensoll]sichzuentscheidenhat, ob er sich dem Rechtsstudium oder dem Studium der Staatswissenschaften zuwendenwill.«47DievonderWienerFakultäteingesetzteKommissionerstellte einenVorschlag füreineStudienordnung.DiesersahdieVerkürzungdesersten Abschnittes aufmindestens zwei Semester und der anschließenden rechtshis- torischenStaatsprüfungvor.DieübrigensechsSemestersolltenzwarnichtmehr unterteilt werden, jedoch konnte die judizielle Staatsprüfung bereits drei Se- mester nach der rechtshistorischen absolviert werden. Der Lehrplan sah fol- gendeFächer vor: »1.) RechtshistorischeFächer: Einführung in die Rechtswissenschaften (6wöchiger Kurs), römisches Recht (12st), deutsche Rechte mit Berücksichtigung der Wirtschaftsge- schichte (5st) deutsches Privatrecht (4st), Verfassungsgeschichte 3st) [sic!],Kirchenrecht (5st). 44 Vgl. bspw. Gschnitzer, Eine Neuordnung; Körner, Reform; Lautner, Zur Frage; Gschnitzer, ZurFrage. 45 Spitzer,Reformder juristischenAusbildung336. 46 Schreiben des Dekans Köstler an das Grazer Dekanat vom 15.3. 1929, UA Graz, Jur. Dek. 1928/29, 616ex1928/29. 47 Schreiben des Dekans Köstler an das Grazer Dekanat vom 15.3. 1929, UA Graz, Jur. Dek. 1928/29, 616ex1928/29. DasStudiumderRechtswissenschaften142
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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