Seite - 142 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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e. ReformversuchederStudienordnungbis1935
Die Stimmen, die sich für eineReformdesRechtsstudiums aussprachen, ver-
stummtenauchnachderEinführungderPflichtübungennicht. Sowohl inden
juristischenZeitschriften,44alsauchininteruniversitärerKorrespondenzfinden
sich Vorschläge zur Verbesserung der Studienordnung. Die Forderungen
reichtenvonderbereits inderMonarchiepostuliertenKürzungder rechtshis-
torischenFächerzugunstenderdogmatischenmitbesondererBerücksichtigung
der »wirtschaftlichen Fächer« und der »strafrechtlichenHilfswissenschaften«
biszumRufnachderAbschaffungderRigorosenundderEinführungvoneiner
»rechtswissenschaftliche[n]HausarbeitundKlausurarbeitenausdenobligaten
Prüfungsfächern vor dermündlichen judiziellen und staatswissenschaftlichen
Staatsprüfung,wobeidasThemaderHausarbeitvomPrüfungskandidatenselbst
gewählt werden kann.«45Auch dieWiener Fakultät beteiligte sich an derDis-
kussion–sotrugsiesich1927»mitdemGedankeneinerStudienreform«,46diese
wurdeEndeder1930erJahreauchvonderRegierunginAngriffgenommen.Der
WienerFakultät schwebteein»zweisemestriger rechtsgeschichtlicherUnterbau
fürdiebeidenStudienzweige–Rechts-undStaatswissenschaften[…][vor], so
dass der Studierende erst nach einem zweisemestrigenVorstudium, während
welches er sichüberdas gesamteGebiet derRechts- undStaatswissenschaften
[Anm.hierfehltwohl:einenÜberblickverschaffensoll]sichzuentscheidenhat,
ob er sich dem Rechtsstudium oder dem Studium der Staatswissenschaften
zuwendenwill.«47DievonderWienerFakultäteingesetzteKommissionerstellte
einenVorschlag füreineStudienordnung.DiesersahdieVerkürzungdesersten
Abschnittes aufmindestens zwei Semester und der anschließenden rechtshis-
torischenStaatsprüfungvor.DieübrigensechsSemestersolltenzwarnichtmehr
unterteilt werden, jedoch konnte die judizielle Staatsprüfung bereits drei Se-
mester nach der rechtshistorischen absolviert werden. Der Lehrplan sah fol-
gendeFächer vor:
»1.) RechtshistorischeFächer:
Einführung in die Rechtswissenschaften (6wöchiger Kurs), römisches
Recht (12st), deutsche Rechte mit Berücksichtigung der Wirtschaftsge-
schichte (5st) deutsches Privatrecht (4st), Verfassungsgeschichte 3st)
[sic!],Kirchenrecht (5st).
44 Vgl. bspw. Gschnitzer, Eine Neuordnung; Körner, Reform; Lautner, Zur Frage;
Gschnitzer, ZurFrage.
45 Spitzer,Reformder juristischenAusbildung336.
46 Schreiben des Dekans Köstler an das Grazer Dekanat vom 15.3. 1929, UA Graz, Jur.
Dek. 1928/29, 616ex1928/29.
47 Schreiben des Dekans Köstler an das Grazer Dekanat vom 15.3. 1929, UA Graz, Jur.
Dek. 1928/29, 616ex1928/29.
DasStudiumderRechtswissenschaften142
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik