Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Page - 145 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 145 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Image of the Page - 145 -

Image of the Page - 145 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Text of the Page - 145 -

mindestens20Semesterwochenstundenbesucht«52werden.DieReihenfolgeder Studienabschnittemusste zwingend, wie in derVerordnung, eingehaltenwer- den. Die Studierenden konnten Auslandssemester einlegen, jedoch musste mindestenseinSemesterproStudienabschnitt inÖsterreichabsolviertwerden. Zwar findensich inderStudienordnung1935manche indemReformvorschlag derWienerFakultät gebrachtenAnsätze, jedoch istdieVerteilungderStunden eine andere –waswohl auch damit zusammenhängt, dassmannunneun Se- mester zurVerfügunghatte. Der erste Studienabschnitt sah Pflichtvorlesungen aus acht Gebieten vor:53 1. Philosophische Einführung fürHörer/innen derRechts- und Staatswissen- schaftendurchvierWochenstunden ineinemSemester. 2. Einführung in die Grundbegriffe des Staates und Rechtes durch zwei Wochenstunden ineinemSemester. 3. Einführung in die Grundbegriffe der Volkswirtschaftslehre durch zwei Wochenstunden ineinemSemester. 4. Einführung in die Gesellschaftslehre durch zweiWochenstunden in einem Semester. 5. Geschichte und Institutionen des römischen Rechts durch zwölfWochen- stunden, verteilt auf zwei Semester. 6. Kirchenrechtdurch siebenWochenstunden ineinemSemesteroder verteilt auf zweiSemester. 7. DeutschesRecht(GeschichtederRechtsquellenunddesöffentlichenRechtes, Geschichte und System des Privatrechtes) durch neun Wochenstunden, verteilt auf zweiSemester. 8. ÖsterreichischeVerfassungs- undVerwaltungsgeschichte durch fünfWochen- stundenineinemSemester. ZusätzlichmusstevorderZulassungzurrechtshistorischenStaatsprüfungeine Pflichtübung ausKirchenrecht, DeutschemRecht oderÖsterreichischerVer- fassungs- und Verwaltungsgeschichte absolviert werden. Von diesen Lehr- veranstaltungen abgesehen,war im ersten Semester eine zweistündigeRede- übung zu absolvieren. Für dieZulassung zur ersten Staatsprüfungwar eben- falls die positive Ablegung der Einzelprüfung zur Einführung in die Grund- begriffedesStaatesundRechtesnotwendig.PrinzipiellwardieReihenfolge, in der die Lehrveranstaltungen absolviert wurden, nicht vorgegeben. Lediglich die einführendenVorlesungen–alsoPunkt 1bis 4 –mussten imerstenoder zweiten Semester absolviert werden.54 Insbesondere dieVertreter der staats- 52 §2Abs.1RStVO1935. 53 §5Abs.1 lit.ARStVO1935. 54 §13Abs. 2RStVO1935. Allgemeines 145
back to the  book Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938"
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938