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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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senaufdasdamalsgeradeunterBildungsbürgerngängigeNegativstereotypder unkultiviertenOstvölker, der unzivilisiertenBarbarenhin.120 Sollte der »deut- scheKulturstaatÖsterreich«121 inderFragederFrauenbildungetwa selbst den asiatischenVölkern nachstehen?Hafferl empörte sichund charakterisierte in ihremReferatnochweitereMaledieZulassungderFrauenzumRechtsstudium alsKultur-undZivilisationsfrage: »Heutzutage […] istdiekulturelleMitarbeit derFraudurchausnicht zuentbehren,und je früher sienutzbargemachtwird, desto rascher schreitet das Land zu höherer Zivilisation empor«;122 und sie kritisiertedie »RestemittelalterlicherGedanken […]diewirnochausderZeit der kriegerischen Gesellschaftsformmit uns schleppen.«123 Im Frühjahr 1914 brachte Marie Hafferl diese Argumente gemeinsammit Editha Mautner von Markhof, der Präsidentindes »Vereins für erweiterte Frauenbildung«, in einer PetitionbeimUnterrichtsministeriumein.124 Die langenKriegsjahre tatenderFrauenbildungsbewegungkeinenAbbruch. ImGegenteil,nunkonntendieFrauenihreFähigkeitenunterBeweisstellenund fordertenumsovehementerdenZugang zurRechts- undStaatswissenschaftli- chen Fakultät. Im März 1916 überreichte der »Verein für realgymnasialen Mädchenunterricht« demUnterrichtsministeriumdieDenkschrift »DieZulas- sungderFrauen zum juristischenStudium«,dieWalter Schiff125, Professor für PolitischeÖkonomie und Statistik an derWiener Rechts- und Staatswissen- schaftlichen Fakultät, gemeinsammit der Vereinsmitbegründerin Anna Pos- telbergverfassthatte.DieSchrifthobmitdemWunschan,dassösterreichische Frauen»nicht schlechter gestellt bleibenmögenalsdieFrauen inanderenKul- turstaaten«126undnahmexplizit auf denGesellschaftswandelBezug: »Undge- rade jetzt, in der Kriegszeit, sind in früher ungeahntemUmfange Frauen zur Betätigung im öffentlichen Leben herangezogenworden; selbst die Behörden warenvielfachgezwungen,sichderehrenamtlichenMitarbeitgebildeterFrauen zu bedienen«.127Und weiter: »Man darf auch nicht etwa meinen, dieser in KriegszeitengeschaffeneZustandwerdemitdemKriegewieder verschwinden. ImGegenteil.Wie immer sich dieVerhältnisse nachWiederkehr des Friedens 120 Diese kulturelle Grenzziehung zwischen Europa und Asien diente auch als innere Ab- grenzungdes »deutschenKulturstaatsÖsterreich«gegenüberden»asiatischen«,d.h. den angeblich rückständigenTeilen derMonarchie (vgl. Franzos, Halb-Asien; Essen, Zwie- licht 222). 121 Franzos, EbeneXV. 122 Hafferl,RechtsstudiumderFrauen14. 123 Ebd.16. 124 Vgl.Notizin:DerBund.ZentralblattdesBundesösterreichischerFrauenvereine,9.Jg.,H.4, April 1914, 16. 125 ZuSchiff siehenäherMüller, Schiff 11. 126 Schiff, ZulassungderFrauen3. 127 Ebd.5. FrauenstudiumundRechtsakademie fürFrauen 163
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
Web-Books
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