Seite - 163 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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senaufdasdamalsgeradeunterBildungsbürgerngängigeNegativstereotypder
unkultiviertenOstvölker, der unzivilisiertenBarbarenhin.120 Sollte der »deut-
scheKulturstaatÖsterreich«121 inderFragederFrauenbildungetwa selbst den
asiatischenVölkern nachstehen?Hafferl empörte sichund charakterisierte in
ihremReferatnochweitereMaledieZulassungderFrauenzumRechtsstudium
alsKultur-undZivilisationsfrage: »Heutzutage […] istdiekulturelleMitarbeit
derFraudurchausnicht zuentbehren,und je früher sienutzbargemachtwird,
desto rascher schreitet das Land zu höherer Zivilisation empor«;122 und sie
kritisiertedie »RestemittelalterlicherGedanken […]diewirnochausderZeit
der kriegerischen Gesellschaftsformmit uns schleppen.«123 Im Frühjahr 1914
brachte Marie Hafferl diese Argumente gemeinsammit Editha Mautner von
Markhof, der Präsidentindes »Vereins für erweiterte Frauenbildung«, in einer
PetitionbeimUnterrichtsministeriumein.124
Die langenKriegsjahre tatenderFrauenbildungsbewegungkeinenAbbruch.
ImGegenteil,nunkonntendieFrauenihreFähigkeitenunterBeweisstellenund
fordertenumsovehementerdenZugang zurRechts- undStaatswissenschaftli-
chen Fakultät. Im März 1916 überreichte der »Verein für realgymnasialen
Mädchenunterricht« demUnterrichtsministeriumdieDenkschrift »DieZulas-
sungderFrauen zum juristischenStudium«,dieWalter Schiff125, Professor für
PolitischeÖkonomie und Statistik an derWiener Rechts- und Staatswissen-
schaftlichen Fakultät, gemeinsammit der Vereinsmitbegründerin Anna Pos-
telbergverfassthatte.DieSchrifthobmitdemWunschan,dassösterreichische
Frauen»nicht schlechter gestellt bleibenmögenalsdieFrauen inanderenKul-
turstaaten«126undnahmexplizit auf denGesellschaftswandelBezug: »Undge-
rade jetzt, in der Kriegszeit, sind in früher ungeahntemUmfange Frauen zur
Betätigung im öffentlichen Leben herangezogenworden; selbst die Behörden
warenvielfachgezwungen,sichderehrenamtlichenMitarbeitgebildeterFrauen
zu bedienen«.127Und weiter: »Man darf auch nicht etwa meinen, dieser in
KriegszeitengeschaffeneZustandwerdemitdemKriegewieder verschwinden.
ImGegenteil.Wie immer sich dieVerhältnisse nachWiederkehr des Friedens
120 Diese kulturelle Grenzziehung zwischen Europa und Asien diente auch als innere Ab-
grenzungdes »deutschenKulturstaatsÖsterreich«gegenüberden»asiatischen«,d.h. den
angeblich rückständigenTeilen derMonarchie (vgl. Franzos, Halb-Asien; Essen, Zwie-
licht 222).
121 Franzos, EbeneXV.
122 Hafferl,RechtsstudiumderFrauen14.
123 Ebd.16.
124 Vgl.Notizin:DerBund.ZentralblattdesBundesösterreichischerFrauenvereine,9.Jg.,H.4,
April 1914, 16.
125 ZuSchiff siehenäherMüller, Schiff 11.
126 Schiff, ZulassungderFrauen3.
127 Ebd.5.
FrauenstudiumundRechtsakademie fürFrauen 163
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik