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3. »Frauenstudium«Staatswissenschaften131
Bereits imMai 1905 hatte das Professorenkollegium der Rechts- und Staats-
wissenschaftlichen Fakultät der DeutschenUniversität Prag die Idee zur Ein-
führung eines staatswissenschaftlichen Studiums aufs Tapet gebracht. Denn
manhatteerkannt,dass esmittlerweile etlicheBerufegäbe, indenen»grössere
Kenntnisse indenstaatswissenschaftlichenFächern,häufigmit einemVorwie-
genderAusbildung indenökonomischenWissenschaften erforderlich [sind],
währendzivilistischeKenntnissekaumverwertetwerdenkönnen«, etwa inden
Handelskammern, Interessensverbänden, Gewerkschaften, im Banken- und
Versicherungswesen, imdiplomatischenDienst oder auch im Journalismus.132
Der Kommissionsbericht des Prager Professorenkollegiums erging ans k.k.
MinisteriumfürCultusundUnterricht inWien,dasnachüberwiegendnegati-
venStellungnahmender juridischenFakultätendesReichesdemPragerAntrag
per16.März1912nichtRechnung tragenkonnte.
ErstwährenddesWeltkriegswurdeimMärz1917einneuerlicherAnlaufzur
Schaffung eines staatswissenschaftlichen Studiums unternommen, als die
WienerProfessorenBernatzik,Wieser,Menzel,SchwindundGrünbergdieIdeen
derDeutschenUniversität Pragaufgriffen.133 IhrAntrag spiegelt diedurchden
KriegverändertenUmständewider: Er intendierte einerseits, das Studiumder
Staatswissenschaften insbesondere für Ausländer zu schaffen, um durch die
Ausbildung ausländischer Studenten diplomatische Beziehungen zu knüpfen
respektivediesezufestigen.DerMangelansolchenBeziehungenwarnämlichim
ErstenWeltkrieg eklatant geworden.Das politischeMotivwar, denEinfluss in
den Balkanländern zu sichern, darüber das Bündnis mit Bulgarien und dem
OsmanischenReich zu stärken.Andererseits sollte das staatswissenschaftliche
Doktorat gerade auchFrauen zugänglich sein, die ja sonst anderRechts- und
StaatswissenschaftlichenFakultät nochnicht zugelassenwaren.
Entsprechend entrüstet zeigten sichTeile der Frauenbewegung, die ihre ju-
ristischen Bildungsbestrebungen in ein Studium kanalisiert sahen, das ihnen
lediglich juristischeHalbbildung zuerkennenwollte und dessenAbschluss je-
denfalls nicht zum Eintritt in den höheren Staatsdienst befähigte. Denn das
Doktorat der Staatswissenschaften verzichtete auf rechtshistorische und vor
allemauf zivilistische Fächer, beanspruchte auchnur sechs Semester undwar
131 DazuausführlichEhs, Staatswissenschaften238.
132 Vgl. Bericht der Kommission der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der
DeutschenUniversitätPrag,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Prüfungen,Karton6902,Az2971/
1906.
133 Vgl. Bericht des Professorenkollegiums,ÖStAAVA,Unterricht Allg., Prüfungen, Karton
6902,Az25039/1916.
FrauenstudiumundRechtsakademie fürFrauen 165
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik